Verschwiegenes Tierleid - sexueller Missbrauch von Tieren
"Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne
mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier
ist rechtlich nicht geschützt.!"
Eine Fülle von Informationen zu diesem - leider immer noch Tabu - Thema und hervorragende Literaturhinweise finden Sie auf folgender Seite:
http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de (2013 vom Netz genommen)
(von http://www.4pawsnet.de/ im November 2005 zur Seite des Monats gekürt)
G. Freys politisches und wissenschaftliches Engagement basiert auf sorgfältiger Recherchearbeit und dem Knüpfen seriöser politischer und wissenschaftlicher
Kontakte weltweit. Die Zielsetzung ist die dringend notwendige Ergänzung des Tierschutzgesetzes dahingehend, dass sexuelle Handlungen an Tieren ausdrücklich als sexueller Missbrauch anerkannt und
entsprechend unter Strafe gestellt werden.
Zum Download und eventuellen Weitergabe an Interessierte wurde folgender Flyer entwickelt (PDF Format):
VTL_Flyer.pdf (vom Netz genommen)
Die Tierversuchsgegner Saar waren BRD-weit die ersten, die mit G. Frey eine seriöse, journalistische, wissenschafts-politische Seite gegen "sexuelle Gewalt" online stellten und politisch agierten, Rolf Borkenhagen war Mitadmin der Seite.
Sie lehnten Aktionen und Gruppen ab, die u.a. mit hetzerischen Parolen Personen gefährdeten oder gefährden wollten. Die Seite war weltweit anerkannt, auf ihr schrieben Wissenschaftler aus Schweden, der Schweiz, USA, Kanada etc.
Wir haben stets uns distanziert ausser oben beschriebenen Methoden, keine Kontakte zu unterirdischen Gruppen und Personen, Ablehnung der Bild als Partner etc.
Die Seite VTL wurde um 2013 vom Netz genommen, das gleichnamige Buch ist ebenso in seriösen Kreisen hochanerannt, erschien im Selbstverlag, Herausgeberin war B. Schröder
Wir haben erstmalig versucht, Sodomie
politisch seriös als Straftatbestand installieren zu lassen - das Ergebnis (**) war so, dass wir unsere Arbeit, den jahrelangen Kampf nicht damit
identifizieren wollten und konnten. Auf persönliche Bitte von Frau Frey wurde die Seite vom Netz genommen, es existieren noch wenig Bücher von B. Schröder, die die
wissenschaftlich-journalistische Arbeit dokumentieren. Zwei davon sind in unserem Besitz.
verschwiegnes tierleid
untertitel
analysen
schicksale
rechtslage
**Sodomie ist in Deutschland lediglich eine Ordnungswidrigkeit
Seit der Verabschiedung der Novelle des Tierschutzgesetzes am 1. Februar 2013 ist Sodomie eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Dieses Verbot wurde auf Druck des Bundesrats in die Novelle aufgenommen, der die Regierung schon im Oktober 2012 aufgefordert hatte, „zu
prüfen, wie ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden kann“.
Dadurch kam es zu folgender Änderung beziehungsweise Ergänzung von § 3 des Tierschutzgesetzes: Es ist
verboten, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu
zwingen."