Besucherzaehler

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Tierethik - Der Comic zur Debatte

Einen ganz herzlichen Dank an das Veganbrunchteam Saarlouis für die großzügige Spende von 250,oo € für unseren Lebenshof!

Paula ist wieder da!

Paula, die kleine Großstadttaube

der beliebte Comic "zum Nachdenken" für groß und klein (in 4 Farben)

Skript zum Vortrag

 

„Geschlechterbedingte Ungleichheit und der Versuch, fair miteinander umzugehen“

 

der am 13.03.2016 beim Veganbrunch Saarbrücken gehalten wurde

Hunde wohnungsloser Menschen

wenn der Hund der einzig verlässliche Partner ist

 

Total Liberation Interview 3

– TVG Saar e.V.


Unterstützung und Solidarität für die mutigen Besetzer*innen des Hambacher Forsts

03. Mai 2015 Hambacher Forst
03. Mai 2015 Hambacher Forst

Provokation und übelster "roll back" im saarl. "Tierschutz"

Protestaufruf vor Zoo Neunkirchen 18. Juni 2015

 

nazis und Tierrechte

Transkript des Referats von Colin Goldner
Transkript des Referats von Colin Goldner
Nazis und Tierrechte Broschüre.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB
36-seitige Broschüre zum Referat
36-seitige Broschüre zum Referat

 

Buchtipp:

Deutsche Erstausgabe 2014
Deutsche Erstausgabe 2014

in eigener Sache

 

Strafanzeige durch "Tierschützer"

 

Sämtliche Vorwürfe gegen Tierversuchsgegner waren frei erfunden

 

 

 

 

Flyer

 

Antworten der Parteien auf Wahlprüfsteine

zur Landtagswahl 25.03.2012

Tierschutz in der Regierungsverantwortung

 

 

15. Frage:


Sexueller Missbrauch von Tieren

 

Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.

 

Seit 1969 kann nach Streichung des § 175 b - jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.

 

Siehe:

Der Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz steht in: Abs.1 StGB und wortgleich in Art. 103 Abs.2 Grundgesetz und hat Verfassungsrang; Strafvorschriften und Strafurteile, die dagegen verstoßen, sind verfassungswidrig.“

 

1. Sind Sie bereit, diese nunmehr seit 40 Jahren bestehende skandalöse Lücke im Strafgesetzbuch durch eine Bundesratsinitiative zu schließen?

 


 

 

Antworten:

 

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

(1. Sind Sie bereit, diese nunmehr seit 40 Jahren bestehende skandalöse Lücke im Strafgesetzbuch durch eine Bundesratsinitiative zu schließen?)

 

Ja.

 

PIRATENPARTEI

 

Hier müsste man mal ganz genau ins Detail gehen, welche sexuellen Handlungen durchgeführt werden und was wird dem Tier dabei zugefügt usw.. Dieses Thema ist sogar bei Beziehungen zwischen Menschen kaum zu überschauen . Ich denke, die Initiative sollte hier von Experten begleitet werden, um ein vernünftiges Konzept zu erarbeiten. Dies würde die Piratenpartei unterstützen. Wenn man daraus ein Gesetz formen kann, schadet dies nicht. Tierquälerei ist ja auch verboten und hier findet sich eine entsprechende Schnittmenge.

 

Die LINKE-Fraktion

 

Der sexuelle Missbrauch von Tieren ist ein erschreckend aktuelles Problem. Allerdings steht es heute schon über das Tierschutzgesetz unter Strafe, jedenfalls dann, wenn dadurch erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

 

SPD

 

Wie bereits in den Wahlprüfsteinen 2009 ausführlich erläutert, unterstützt die SPD Saar Überlegungen zu einer Änderung des Tierschutzgesetzes, die zum Thema Sodomie unter dem Aspekt des Tierschutzes angestellt werden. Unserer Ansicht nach ist es nicht nur unlogisch, sondern auch nicht hinnehmbar, wenn die Verbreitung von Medien, die die sexuellen Handlungen von Menschen mit Tieren darstellen, verboten ist, die eigentliche Durchführung der Handlung dabei aber straffrei bleibt. Im Rahmen einer Novellierung des Tierschutzgesetzes muss diese Strafrechtslücke geschlossen werden. Mit der Gesetzesnovellierung muss die Einführung von Kontrollmöglichkeiten einhergehen. Die mit der Thematik möglicherweise befassten Stellen (Tierärzte, Polizei, Veterinärämter u.a.) müssen informiert und sensibilisiert werden, um mögliche Anzeichen zu erkennen und rechtliche Schritte einleiten zu können. Wir sind bereit, dieses Thema in die Beratungen des Bundesrates einfließen zu lassen.

 

FREIE WÄHLER

 

Im Rahmen einer grundlegenden Neuorientierung des Sexualstrafrechts im Jahre 1969 hat man wohl zu liberal gehandelt. Unter ethisch-moralischen Aspekten lehnen wir solche Praktiken grundlegend ab.

Angesichts einer teilweise schon sehr progressiv geführten Diskussion um bestimmte Sexualpraktiken und sexuellen Orientierungen ist sicher eine weiterführende Diskussion sinnvoll. Ein Grundansatz im Strafrecht ist aber zumindest noch in § 184 III StGB gegeben.

 

CDU

 

KEINE ANTWORT

 

FDP

 

Auch wenn § 175b StGB gestrichen wurde, so sind Tiere gleichwohl nicht rechtlich schutzlos gestellt. Vielmehr sieht das Tierschutzgesetz in § 17 eine Strafvorschrift für das Misshandeln von Tieren vor. Vor diesem Hintergrund sieht die FDP Saar keinen Anlass für eine Bundesratsinitiative.