11. Frage:
Die Einführung des unbedingt notwendigen Verbandsklagerechts wurde leider durch das Ende der Jamaika-Koalition gestoppt. Nachdem es dazu einen Kabinettsbeschluss gibt, wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der in diversen Punkten die Wirksamkeit dieses Gesetzes beeinträchtigt.
Sind Sie bereit, das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in verbesserter Form wiederum zeitnah auf den Weg zu bringen?
Antworten:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ja. Bereits durch einen eigenen Antrag erfolgt.
PIRATENPARTEI
In Fällen, wo der Geschädigte nicht selbst klagen kann, muss es eine gesetzliche Regelung geben, bei der andere Klagebefugnis erhalten. Im Bereich des Umweltschutzes gibt es bereits ein Verbandsklagerecht für anerkannte Umweltschutzvereine. Da beides Staatsziele mit gleichem Rang sind, und die Klagebefugnisse der Umweltschutzverbände ingesamt positive und keine bekannten negativen Auswirkungen hatten, sehen wir hier ein Versäumnis, was dringend aufgearbeitet werden sollte.
(wurde auch schon ins Berliner Grundsatzprogramm aufgenommen und hatte sehr hohe Zustimmung im
Bundes-LQFB https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1939.html)
Die LINKE-Fraktion
Die Fraktion Die LINKE setzt sich für ein Verbandsklagerecht ein. Dies haben wir zuletzt auch in der
Plenarsitzung im saarländischen Landtag vorgetragen.
SPD
Die SPD steht zum Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände und wird die Tierschutzverbandsklage einführen. Der von der ehemaligen Jamaika-Koalition vorgelegte Entwurf war jedoch nicht zustimmungsfähig, da er weder verfassungskonform, noch inhaltlich ein wirksames Instrument für die Beseitigung des rechtlichen Ungleichgewichts zwischen Tierschutz und Tiernutzung war.
FREIE WÄHLER
In einem demokratischen Gemeinwesen muss eine entsprechende Kontrolle durch die Verwaltung und die entsprechenden Aufsichtsgremien gewährleistet werden. Eine FREIE WÄHLER Gaußstraße 39, 66123 Saarbrücken Landesvorsitzender länderspezifische Regelung ist hier fehl am Platz. Wenn, dann bedarf es einer bundeseinheitlichen Regelung.
CDU
Die Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts wird von uns mitgetragen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist in der parlamentarischen Beratung. Es bestanden verfassungsrechtliche Bedenken gegen den vom zuständigen Fachministerium eingebrachten Gesetzesentwurf. Gegebenenfalls werden wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode für diesen Gesetzesentwurf einsetzen.
FDP
Die FDP Saar sieht in der Schaffung weiterer Verbandsklagerechte den Aufbau einer unnötigen Bürokratie. So sieht das Tierschutzgesetz bereits ein funktionierendes Regelwerk einschließlich Straf- und Ordnungswidrigkeitsvorschriften vor. Tierschutzverbände können deshalb zum Beispiel durch Anzeige von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aktiv zur Durchsetzung des Rechts beitragen.