3. Frage:
Sind Sie bereit, die Einberufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zeitnah zu fördern?
- der/die als zukünftiges Bindeglied zwischen Behörden und Tierschutz fungieren soll,
- der/die mit weit reichenden Kompetenzen und Klagebefugnis ausgestattet ist, um in explizit tierschutzrelevanten Fällen eine bestehende Gefahrenabwehr für Tiere umsetzen zu können,
- der/die vom Landtag berufen wird – dem Landtag berichtspflichtig ist und von den Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wird.
Antworten:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
(Sind Sie bereit, die Einberufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zeitnah zu fördern?
- der/die als zukünftiges Bindeglied zwischen Behörden und Tierschutz fungieren soll)
Ja
(- der/die mit weit reichenden Kompetenzen und Klagebefugnis ausgestattet ist, um in explizit tierschutzrelevanten Fällen eine bestehende Gefahrenabwehr für Tiere umsetzen zu können,)
Da Bündnis 90/Die Grünen keine absolute Mehrheit haben wird, allenfalls im Rahmen einer Koalition an einer Regierung beteiligt sein könnte, versuchen wir natürlich im Rahmen der Möglichkeiten eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen, auch dort, wo die Ressortzuständigkeit endet.
(- der/die vom Landtag berufen wird – dem Landtag berichtspflichtig ist und von den Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wird.)
Da Bündnis 90/Die Grünen keine absolute Mehrheit haben wird, allenfalls im Rahmen einer Koalition an einer Regierung beteiligt sein könnte, versuchen wir natürlich im Rahmen der Möglichkeiten eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen, auch dort, wo die Ressortzuständigkeit endet.
PIRATENPARTEI
Dies klingt sinnvoll, da der Tierschutz neben dem Umweltschutz ein wesentliches Staatsziel ist und im Grundgesetz Art. 20a verankert wurde. So sollte es auch durch einen rechenschaftspflichtigen Beauftragten kontrolliert werden .
Die LINKE-Fraktion
Auch die Idee eines Landestierschutzbeauftragten findet unsere Zustimmung. Die genauen Befugnisse und das Prozedere der Aufstellung des Beauftragten müssten nach der Wahl gemeinsam erarbeitet werden.
SPD
Auch für die Berufung einer/ eines Tierschutzbeauftragten als Bindeglied zwischen Landesregierung und ehrenamtlich engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern sich die SPD Saar bereits 2009 ausgesprochen. Wir bedauern, dass es der ehemaligen Jamaika-Koalition in zwei Jahren Regierungsverantwortung nicht gelungen ist, diese ehrenamtliche Funktion zu besetzen. Nach unserer Auffassung wird es Aufgabe der/des Landesbeauftragten sein, die Landesregierung in allen tierschutzrelevanten Bereichen zu beraten. Die ehrenamtliche Funktion wird eine Ergänzung sein, sie soll und kann kein Ersatz für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die zuständigen Behörden sein.
FREIE WÄHLER
Unter Beachtung der aktuellen ministerialen Struktur sehen wie keine Notwendigkeit zur Schaffung neuer Positionen. Bestehende Aufgaben müssen vielmehr zielorientiert angegangen und gegebenenfalls grundlegend neu definiert werden. Das gilt FREIE WÄHLER Gaußstraße 39, 66123 Saarbrücken Landesvorsitzender insbesondere in Anbetracht der extremen Personalzahlen von ca. 25.000 Mitarbeitern allein im ministerialen Bereich.
CDU
Die Einberufung eines Landestierschutzbeauftragten wollen wir in enger Abstimmung mit den Tierschutzverbänden, den Tierschutzbeauftragten in den einzelnen Kommunen und der zuständigen Abteilung im Umweltministerium abstimmen und unterstützten.
FDP
Die FDP unterstützt die Berufung einer/eines Landestierschutzbeauftragten. Als Schnittstelle zwischen Behörden und dem Tierschutz ist es wichtig, dass dieser/diese dem Landtag unabhängig berichten kann.