Besucherzaehler

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Tierethik - Der Comic zur Debatte

Einen ganz herzlichen Dank an das Veganbrunchteam Saarlouis für die großzügige Spende von 250,oo € für unseren Lebenshof!

Paula ist wieder da!

Paula, die kleine Großstadttaube

der beliebte Comic "zum Nachdenken" für groß und klein (in 4 Farben)

Skript zum Vortrag

 

„Geschlechterbedingte Ungleichheit und der Versuch, fair miteinander umzugehen“

 

der am 13.03.2016 beim Veganbrunch Saarbrücken gehalten wurde

Hunde wohnungsloser Menschen

wenn der Hund der einzig verlässliche Partner ist

 

Total Liberation Interview 3

– TVG Saar e.V.


Unterstützung und Solidarität für die mutigen Besetzer*innen des Hambacher Forsts

03. Mai 2015 Hambacher Forst
03. Mai 2015 Hambacher Forst

Provokation und übelster "roll back" im saarl. "Tierschutz"

Protestaufruf vor Zoo Neunkirchen 18. Juni 2015

 

nazis und Tierrechte

Transkript des Referats von Colin Goldner
Transkript des Referats von Colin Goldner
Nazis und Tierrechte Broschüre.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB
36-seitige Broschüre zum Referat
36-seitige Broschüre zum Referat

 

Buchtipp:

Deutsche Erstausgabe 2014
Deutsche Erstausgabe 2014

in eigener Sache

 

Strafanzeige durch "Tierschützer"

 

Sämtliche Vorwürfe gegen Tierversuchsgegner waren frei erfunden

 

 

 

 

Flyer

 

Strafanzeige gegen Tierversuchsgegner

- Richter lehnt die Eröffnung eines Prozesses ab -

Feindliche Übernahme einer Tierrechtsorganisation gründlich misslungen

Über Falschbehauptungen, Ehrabschneidungen und die makabere Art einen Vereinsvorsitzenden loszuwerden

 

 

 

WARNUNG! Mit dem folgenden Tatsachenbericht aus jüngster Vergangenheit wollen wir die dringende Warnung an alle Tierrechts-/Tierbefreiungsorganisationen aussprechen, sich Mitglieder - insbesondere solche, mit denen man eng zusammen arbeitet - sehr sorgfältig auszusuchen. Denn das, was uns passiert ist, kann jederzeit auf gleiche oder ähnliche Weise auch anderen passieren:


 

Am 02.05.2010 stellten 7 ehemalige Mitglieder einen Strafantrag gegen den langjährigen Vorsitzenden unserer Tierrechtsorganisation wegen angeblicher "Untreue". Federführend in dieser Angelegenheit sind die Ex-Kassiererin des Vereins, die kurz nach ihrer Anzeige ihr Amt niederlegte und in einer Nacht- und Nebelaktion ihre beiden Schafe vom Lebenshof "entfernte". Unterstützt wurde dieser Strafantrag in der Hauptsache vom Vorsitzenden des Tierschutzvereins "Witas - Wildtier- und Artenschutz e. V.".

Trotz wochenlangen Versuchen gelang es uns erst im Juni 2010 mit Hilfe eines Anwalts für Strafrecht Einsicht in die Kassenunterlagen zu bekommen, um die unfassbaren Vorwürfe Stück für Stück zu kontrollieren und mit Hilfe der Kassenprüferin noch vor Ort zu widerlegen. Diese Kassenbucheinsicht fand im Beisein der anzeigenden Ex-Kassiererin unter Aufsicht ihres Rechtsanwalts statt. Schnell wurde ersichtlich, welche vorsätzlichen Fehler die Dame gemacht hatte, um z. B. den Kraftstoffverbrauch in utopische Höhe schnellen zu lassen. Sie hatte die KFZ-Kosten (incl. Reparatur des Vereinsbusses) aus dem Jahr 2009 als BENZIN-Kosten in das 1. Quartal des Jahres 2010 mit eingerechnet.

Der Anwalt der 7 anzeigenden Mitglieder formulierte diese einfach erkennbare Falschaddition im Strafantrag wie folgt: "Der Beanzeigte rechnet monatlich Tankbelege von durchschnittlich 400,00 € bis 500,00 € gegenüber dem Verein ab."

Merkwürdigerweise unterlief der Ex-Kassiererin dieser Fehler mit der Jahresverwechslung nicht nur einmal sondern gleich dreimal, woraus der Anwalt wie folgt formuliert: "Im ersten Quartal 2010 wird der Verein eine Unterdeckung von 2.925,78 € haben. Es ist deshalb Eile bei den Ermittlungen geboten, um Schaden von dem als gemeinnützig anerkannten Verein abzuwenden."

Wegen der sofort erkennbaren Falschaddiditon / Falschbehauptung hat die Staatsanwaltschaft diesen Anzeigepunkt nicht weiter verfolgt!

 

 

Am 19.02.2010 kaufte der Verein für die neugegründete Ortsgruppe in Saarlouis ein Infozelt zusammen mit 150 Vegan-Kochbüchern von den Tierversuchsgegnern Aachen. Die Rechnungssumme lautete auf 400,00 €. Dieser Kauf wurde vom Gesamtvorstand (also incl. der Ex-Kassiererin) befürwortet und genehmigt. Leider müssen zumindest 5 der Anzeigenden, für deren neugegründete Ortsgruppe dieses Zelt gekauft wurde, sich schon einen Monat später nicht mehr an den Kauf erinnert haben und leider hat auch die Ex-Kassiererin den ihr übergebenen Kaufbeleg verloren und sich ebenfalls nicht mehr an diesen Kauf erinnert, sodass die Geschäftsführerin (unter Anwesenheit von 5 der anzeigenden Mitglieder) der Ex-Kassiererin, am 13.04.2010 nochmals eine Kopie des Belegs im Rahmen einer Sitzung in Saarlouis (Hotel König, Göbenstr.1) aushändigte. Somit hatte also alles seine Ordnung.... dachten wir. Der Anwalt der 7 anzeigenden Mitglieder formulierte daraus folgenden Straftatbestand: "Der Beanzeigte hat sich als Vorsitzender selbst zwei Schecks ausgestellt, die er dann zu seinen Gunsten eingelöst hat."

 

Der 2. Scheck um den es hier ging war zum Zeitpunkt der Strafanzeige noch nicht aufgebraucht und konnte somit auch noch nicht vollständig belegt werden - ein Umstand, von dem die Ex-Kassiererin sehr wohl wusste, was sie jedoch nicht daran hinderte, auch damit bei der Staatsanwaltschaft punkten zu wollen. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die "Ortsgruppenleiterin" der Saarlouier Ortsgruppe gleichzeitig in ihrer Funktion als damalige "Kassenprüferin" die Falschangaben der Kassiererin bestätigt hat und nicht mehr wusste, dass der Scheck für den Kauf des Infozeltes ihrer eigenen Gruppe verwendet wurde.

 

Beschluss Amtsgericht Völklingen:

 

"Die auf gerichtliche Anordnung im Zwischenverfahren polizeilich vernommene Zeugin Brigitte Faust, Geschäftsführerin des Vereins, stützt mit ihren Angaben die Einlassung  des Angeschuldigten. Nach ihren Angaben hat sie die Abrechnungen für beide genannten Schecks selbst geprüft und in beiden Fällen keine Unregelmäßigkeiten dahingehend feststellen können, dass der Angeschuldigte dabei Geld, das für Aufwendungen für den Verein bestimmt war, stattdessen für private Ausgaben verwendet hätte. Im Übrigen sei die Übernahme der genannten Rechtsanwaltskosten bei einer Vorstandssitzung beschlossen worden."

 

--> die Eröffnung des Hauptverfahrens gem. § 204 StPO ist abzulehnen / 03.04.2012

 

Ein weiterer Vorwurf aus dem Strafantrag hatte folgende Vorgeschichte:

Vor einigen Jahren erhielt der beanzeigte Vorsitzende - wie so oft - einen anonymen Anruf mit dem Hinweis, dass sich an Ort xy ein stark vernachlässigtes Pferd befindet. Der Vorsitzende empfahl der Anruferin, sich an ein (ehem.) Mitglied zu wenden, da sie sich mit Pferden besser auskenne und diese zu bitten, sich das Pferd einmal anzusehen. PUNKT.

Was darauf folgte, klingt unglaublich...

Einige Tage nach diesem (fast wieder vergessenen) Anruf meldete sich die Kripo bei dem Vorsitzenden, er sei dringend verdächtigt, zusammen mit mindestens 3 weiteren Personen eben dieses Pferd gestohlen zu haben... Tatsache ist, dass besagtes (ehem.) Mitglied wohl dem Anruf nachging und bei dem Pferd vorbeischaute, das "gerade zufällig" bei ihrer Ankunft von ihr angeblich unbekannten Personen von der Koppel gezogen wurde. Selbstverständlich half sie diesen Personen, das Pferd in einen ihr ebenfalls angeblich unbekannten Pferdehänger zu bringen. Da sich dieser Vorfall am helligsten Tage abspielte, blieb er natürlich nicht unbeobachtet. Die Pferdebesitzerin konnte das KFZ-Kennzeichen notieren, rannte sogar noch schreiend hinter den sich entfernenden Fahrzeugen her und erstattete kurz darauf Anzeige wegen Diebstahl. "Zufällig" war bei dieser ...nennen wir es "Pferde-Verladung", Pferde-Diebstahl hört sich dann doch etwas krass an, auch einer der anzeigenden 7 ehemaligen Mitglieder mit dabei, den besagtes (ehem.) Mitglied lt. eigener Aussage vor Gericht angeblich (!) nicht kannte. Weil der Vorsitzende absolut nichts für diesen Diebstahl konnte, und selbstverständlich auch niemanden zum Diebstahl aufforderte oder gar "anstiftete", so wie es Frau D. bei ihrer Erstvernehmung durch die Kripo zunächst behauptet hatte und weil er vor Gericht von KEINEM der Zeugen als Mittäter identifiziert werden konnte, wurde bei einer Sitzung Anfang 2010 (also noch VOR der Strafanzeige gegen den Vorsitzenden) vom Vorstand einstimmig beschlossen, dass zumindest ein Teil der Kosten des Vorsitzenden für den zu seiner Verteidigung beauftragten Anwalt in der "Pferdediebstahlsache" vom Verein übernommen wird. (Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Vorsitzende bereits mehrere seiner Anwaltsrechnungen in Gesamthöhe von über 1.000,00 € in dieser Sache - trotz erwiesener Unschuld - aus privater Tasche bezahlt.) Die bei dieser Sitzung ebenfalls anwesende Ex-Kassiererin bekundete ihre Zustimmung für die Übernahme eines winzigen Teilbetrages durch den Verein durch Kopfnicken. Selbstverständlich gibt es hierzu gleich mehrere Zeugen, die auch bereit wären, dies vor Gericht zu bestätigen.

Dennoch ließ es sich die Ex-Kassiererin nicht nehmen, auch dies in der "Sammel-Strafanzeige" wie folgt formulieren zu lassen: "Der Beanzeigte hat eine Rechtsanwaltsrechnung der Kanzlei xyz über insgesamt 316,18 € mit Vereinsmitteln ausgeglichen, obwohl es sich um eine private Angelegenheit handelte." 

 

Dass die Exkassiererin es weder mit der Wahrheit noch mit der Moral so genau nimmt, wird unmissverständlich durch die Tatsache klar, dass sie als ehemalige Kassiererin einer ebenfalls im Anzeiger-Pool erscheinenden Frau auf deren Bitte ungerechtfertigt ohne Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand widerrechtlich mit einem gefälschten Beleg Geld vom Vereinskonto überwies.

 

Nicht minder makaber klingt ein weiterer Anzeigenpunkt für einen Außenstehenden, der wie folgt im Strafantrag formuliert steht: "Darüber hinaus hat die Anzeigerin (Ex-Kassiererin) von einer Mitanzeigerin (Frau H.) erfahren, dass sich der Beanzeigte von Teilnehmern der beiden Fahrten nach Wittlich - so auch von Frau H. - hat Fahrgeld geben lassen. Diese von ihm vereinnahmten Gelder erscheinen jedoch in keiner Abrechnung als Einnahme."

Tatsache ist, dass es für die beiden Fahrten nach Wittlich selbstverständlich ebenfalls mehrere Zeugen gibt - die tatsächlichen Mitfahrer nämlich - die auch vor Gericht aussagen würden, dass Frau H. bei der Fahrt am 06.12.2010 überhaupt nicht dabei war - auch nicht im eigenen Fahrzeug - und bei der Fahrt am 12.12.2010 ebenfalls nicht zusammen mit allen anderen im Vereinsfahrzeug mitfuhr sondern hierfür ihren eigenen PKW nutzte. Für beide Fahrten nach Wittlich hat sich kein einziges Mitglied an den Kraftstoffkosten beteiligen müssen. Beide Fahrten wurden vollständig und ordnungsgemäß über den Verein abgerechnet.

Umso interessanter die Aussage von Frau H. bei ihrer Einzelvernehmung durch die Kripo als es ernst wurde: "Ich bin selbst nie mit einem Bus des Vereins zu irgendeiner Aktion mitgefahren. Ich habe auch noch nie Spritgeld an den Verein gezahlt. Ich habe lediglich gesehen, dass ein Mitglied Spritgeld an den Vorsitzenden gezahlt hat. Für welche Fahrt das war, kann ich nicht sagen. Bei dem Mitglied handelt es sich um einen Herrn S. Ich weiß nicht wie der Mann richtig heißt, unter dem o. g. Namen ist dieser Mann bei WKW angemeldet. So wie die Exkassiererin das beim Rechtsanwalt geschildert hat, war das nicht. Ich habe nie eine Äußerung dahingehend gemacht, dass ich Spritgeld gezahlt hätte. Durch diese unwahre Behauptung der Exkassiererin habe ich genug Schwierigkeiten gehabt. Diese Aussage hat zu einem vereinsinternen Verfahren geführt an dessen Ende ich aus dem Verein ausgeschlossen wurde."

  Aufgrund der Tatsache, dass Frau H. das intrigante Lügengespinst ihrer 6 Mitanzeigenden spätestens zum Zeitpunkt ihrer Einzelvernehmung durchschaut haben müsste, sollte man meinen, dass sie den Schwindel auffliegen ließ. Weit gefehlt, sie hat ihre Anzeige gegen den Vorsitzenden bis zum heutigen Tag nicht nur nicht zurückgezogen, was zu einem schnellen Auffliegen des intriganten Gesamtplans geführt hätte, sondern tat - so unglaublich das klingen mag - das genaue Gegenteil indem sie mit einem weiteren, völlig an den Haaren herbeigezogenen Pseudo-Straftatbestand, der mindestens ebenso haltlos wie lächerlich ist, bei der Kripo auftrumpfte. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, wie sehr gerade bei dieser Person das persönliches Motto zählte: Hauptsache mitgemacht, Hauptsache an vorderster Front mit dabeisein und auch dabei bleiben um sich bloß den Spaß nicht entgehen zu lassen, den es wohl bereiten mag, andere, absolut integere Menschen und ihr komplettes Lebenswerk ohne das geringste erkennbare Motiv mit aller Gewalt und Skrupellosigkeit vernichten zu wollen

Wie wir von mehreren Zeugen wissen, behauptet Frau H. bis heute, sie hätte ihre Strafanzeige gegen den Vorsitzenden wieder zurückgezogen - eine knallharte weitere Lüge ihrerseits! Sie hat die Anzeige bis heute NICHT nur nicht zurückgenommen sondern im Gegenteil noch weiteren Zündstoff in Form von verdrehten subjektiven Einschätzungen "nachgelegt" ohne auch nur die geringste Ahnung von den tatsächlichen Begebenheiten zu haben!

Selbstverständlich wurde auch diese infame Lüge seitens der Exkassiererin von der Staatsanwaltschaft von Anfang an nicht weiter verfolgt!

 

 

Status Quo:

Am 03.04.2012 - also rund 2 Jahre nachdem der Strafantrag gestellt wurde - lehnte ein Richter des Amtsgerichts Völklingen die Eröffnung eines Strafprozesses ab.

 

Die SZ berichtete

 

Die Ablehnung eines Strafprozesses erfolgte nicht etwa aus Gründen der "Geringfügigkeit" (wie die Exkassiererin ganz aktuell anlässlich der 'Grunzmobiltour' der Albert-Schweizer-Stiftung vom 13./14.06.2012 in Saarbrücken behauptete) oder gar "mangels Beweisen" sondern aus tatsächlichen Gründen, das heißt: sämtliche Anzeigepunkte konnten juristisch einwandfrei widerlegt werden! Die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn die Entscheidung des Gerichts wie in unserem Fall also rechtskräftig wird, bedeutet, dass der Angeschuldigte der ihm in der Anklage vorgeworfenen Straftaten NICHT SCHULDIG (auch NICHT "geringfügig schuldig"!) ist, was also juristisch eindeutig noch positiver zu bewerten ist als ein Freispruch nach einem Prozess. Unserer Tierrechtsorganisation entstanden also durch diese Strafanzeige wegen vorgetäuschter Straftaten keinerlei finanzielle Verluste in Form von Bußgeldern, da die Unschuld ganz zweifelsfrei juristisch belegt werden konnte! 

 

 

Es ist unschwer zu erkennen, wie hier verkrampft und verzweifelt versucht wurde, durch Falschadditionen, Falschdeklarationen und Falschbehauptungen den Vorsitzenden ganz bewusst und gezielt ins Unrecht zu setzen. Denn zu den schriftlichen Vorwürfen aus dem Strafantrag kommen noch unzählige weitere fingierte Machenschaften hinzu. Wie sehr den Anzeigenden daran gelegen war nicht etwa irgendwelche "Straftaten" aufzudecken sondern sie einzig und allein auf Vernichtung setzten, wird durch das weitere Vorgehen mehr als deutlich:

Sowohl vor als auch vor allem nach diesem Strafantrag ließen die Anzeigenden nichts unversucht, den guten Ruf unserer Tierrechtsorganisation durch (wie wir ahnten und mittlerweile durch viele Zeugen wissen) bewusste Manipulation Dritter zu zerstören. Zudem ließen sie einen großen bebilderten Artikel der Falschbehauptungen durch die Presse (Saarbrücker Zeitung vom 01.07.2010) veröffentlichen. Diese Pressemitteilung fand sich anschließend als schwarz-weiß-Kopie in mehreren Briefkästen unbeteiligter Mitglieder, die dem Vorstand von ihrem Fund berichteten. Und selbstverständlich ließen es sich die Anzeigenden auch nicht nehmen, diese Lügen auch per Mail, Telefonanrufe sowie über das Internet in Social Networks und als Leserkommentare unter Online-Pressemitteilungen zu verewigen. Und dies immer wieder mit der offenen Androhung, die angeblichen "Machenschaften" des Vorsitzenden auch noch zusätzlich in der Bildzeitung zu veröffentlichen. Gleichzeitig fand anlässlich eines Brunchs im Theater im Viertel (nachdem sie ihre Strafanzeige erstattet hatten, betreibt das ehem. Brunchteam seine monatlichen Brunchs unter der Leitung von Witas - Wildtier- und Artenschutz - in Saarbrücken)  eine Unterschriftensammlung statt, bei der unbeteiligte Mitglieder von den 7 Anzeigenden, maßgeblich durch Frau R. aufgefordert wurden, ein selbst verfasstes Schreiben zu unterzeichnen, in dem eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen durch 10%-Mehrheit (die nie erreicht wurde) erzwungen werden sollte. Ebenso gleichzeitig verschwanden Beitrittserklärungen, die Mitgliederdatei wurde durch die Ex-Kassiererin, die diese in Absprache mit dem Restvorstand verwaltete, um etliche Mitglieder "gekürzt" und uns neu gedruckt vom gegnerischen Anwalt übergeben. Solche "Entfernungen" geschützter Daten sind grundsätzlich nicht eigenmächtig und willkürlich durch eine "Kassiererin" vorzunehmen sondern ausnahmslos mit dem Gesamtvorstand abzusprechen. Wir versuchten über einen unserer Anwälte die verschwundenen Daten und Unterlagen wieder zurück zu bekommen, was jedoch bis heute nicht gelang. Diese Vorgehensweise der 7 Anzeigenden war wohl ein weiterer kläglicher Versuch, die erwünschte aber nie erreichte 10%-Mehrheit, die laut Satzung notwendig ist, um eine Hauptversammlung zu erzwingen, zu erreichen. Doch damit nicht genug: im gleichen Zeitrahmen erreichte uns ein Anruf von unserer Geschäftsbank, dass ein Schreiben der Exkassiererin eingetroffen sei mit dem Inhalt, dass kein Bankgeschäft ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zu erfolgen hat (das Dokument liegt unseren Anwälten inzwischen vor - unsere Geschäftsbank hat alles verfilmt und aufbewahrt) sowie ein Anruf der Hauptpoststelle Saarbrücken, dass ein A4-Couvert ohne Absender und Adresse aufgefunden wurde, in dem sich ein ganzer Satz Kontoauszüge unserer Vereinskonten sowie dem Protokoll der Hauptversammlung vom 12.11.09 befinden (das Couvert liegt unsen Anwälten mit Inhalt ebenfalls vor). Diese Sendung steckte zwischen ungezählten weiteren - exakt gleichen - Sendungen, die an uns unbekannte Empfänger gingen. Welchen Hintergrund diese Vorfälle hatten, dazu darf sich vorerst jeder seine eigenen Gedanken machen. Die Liste solcher und ähnlicher Vorfälle in diesem Zeitrahmen und Zusammenhang soll an dieser Stelle enden, denn welch unfassbarer Energieaufwand und wieviel zum Teil kriminelle Phantasie hier investiert wurde, eine Tierrechtsorganisation bis zum bitteren Ende zu ruinieren, ist auch ohne die Nennung aller weiterer "Zwischenfälle" mehr als deutlich zu erkennen.

Interessant ist an dieser Stelle auch die Frage, wieso sich diese gefakte Strafanzeige ausschließlich gegen den Vorsitzenden und nicht etwa auch gegen die Geschäftsführerin richtet obwohl diese über sämtliche Vereinsgeschäfte des Vorsitzenden (nicht jedoch der Kassiererin...) allerbestens Bescheid wusste und darin in vollem Umfang involviert war! Es gab und gibt bis heute keine EINZIGE Ausgabe (des geschäftsführenden Vorstandes) ohne ihr Wissen und Einverständnis! Aber tatsächlich erscheint an keiner einzigen Stelle der Strafanzeige ihr Name!

 

Sicher fragt sich der unbeteiligte Leser nun, wie es sein kann, dass ein Rechtsanwalt dieses auf den ersten Blick völlig fadenscheinige Spiel überhaupt mitmacht. Nun, das fragen wir uns auch und haben deshalb eine Beschwerde gegen diesen Anwalt bei der Anwaltskammer in Saarbrücken eingereicht.

 

Ebenso stellt sich die Frage, aus welchem Grund die 7 Anzeigenden sich zu solch einem durch und durch skrupellosen Verhalten verleiten ließen. Sicher hatte jede/r der 7 seine eigenen ganz persönlichen Gründe, sein Bestes zu geben, damit diese unglaubliche Zerstörungswut möglichst viel verbrannte Erde hinterlässt. Im Fall der 7 Anzeigenden und ihrer ebenso treuen wie naiven Schergen dürfte es sich dabei um folgende Motivationen handeln:

 

-    evtl. Vertuschungsversuche eigener Straftaten

 

- Übernahme einer Tierrechtsorganisation, die über Jahrzehnte hinweg kompetenter Ansprechpartner für die Presse ist und zudem viele, langjährige Mitglieder hat sowie über relativ hohe, fest angelegte Kapitalanlagen als mühsam ersparte Rücklage für den vereinseigenen Lebenshof verfügt.

Anmerkung: Warum lässt man sich bei Unzufriedenheit mit dem Vorsitzenden nicht SELBST als Vorsitzende_n wählen oder schlägt einen weiteren Kandidaten vor? Diese Möglichkeit steht bei jeder Hauptversammlung jedem einzelnen Mitglied frei. Fakt ist, dass während den vorangegangenen Neuwahlen im Herbst 2009 trotz expliziter Aufforderung kein einziges Mitglied - bis auf den langjährigen Vorsitzenden - zur Wahl vorgeschlagen wurde und sich auch kein einziges weitere Mitglied für das Amt des Vorsitzenden zur Verfügung stellen wollte. Es wird deutlich, dass schon zum Zeitpunkt der Neuwahl einige besonders "Schlaue" ganz andere höchst unsaubere Pläne geschmiedet hatten...

 

- Neid, Befindlichkeitsstörungen und Profilneurosen sind einigen der Anzeigenden mit Sicherheit nicht abzusprechen

 

- die altbekannten, ebenso eigennützigen wie TEUREN Interessen von kleinen Hobbytierschützern (nicht etwa Tierrechtlern, denn welcher Tierrechtler benutzt z. B. Pferde als "Reitgeräte"?) aus dem vorwiegend karitativen Bereich. Über dieses noch nicht allzu bekannte Phänomen, das immer wieder zu einer echten Gefahr auswachsen kann wenn sich solche Einzelpersonen in Tierrechtsorganisationen ausbreiten, folgte im Juli 2012 zur öffentlichen Warnung aller anderer (Tierrechtsorganisationen) ein gesonderter Bericht von uns.

 

- Naivität und Mitläufertum

 

- Sensationsgier

 

...oder andere, für niemanden durchschaubare Gründe, denn zumindest eine der anzeigenden Tierschützer*innen ist innerhalb der Tierschutzszene bekannt dafür, dass sie bereits einige abgelegte "Tierschutz"-Vereine in ihrer sog. "Tierschutz"-Karriere auf ganz ähnliche Weise in große Not gebracht hat. (Aussage einer Zeugin als sie davon erfahren hatte: "Das gibt es doch gar nicht, hat Frau R. sie nicht mehr alle? Hat sie das tatsächlich bei euch auch so gemacht...?") Welche Motivation bei Frau R. tatsächlich hinter ihren zahlreichen Anzeigen gegen ganz unterschiedliche Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen steckt, weiß wahrscheinlich nur (oder nicht einmal?) sie selbst. 

 

Auch eine gewisse Gruppendynamik, ein sich Hineinsteigern und gegenseitiges sich hochschaukeln in irgendwelche hasserzeugenden, ausufernden Phantasien können nicht  von der Hand gewiesen werden. Die verzweifelten Versuche, möglichst viele, bisher unbeteiligte Dritte mit hineinzuziehen und anzustecken sind ein deutliches Indiz dafür, was der eigentliche Zweck ihres Anliegens war "mehr auszusehen" um ihrer sinn- und inhaltslosen Zerstörungswut mehr Gewicht zu verleihen. Denn jede/r einzelne der anzeigenden Personen wäre für sich allein wohl nie auf die Idee gekommen, jemanden mit einer Strafanzeige zu belasten ohne auch nur den geringsten Beweis für eine Straftat vorweisen zu können. Manche Menschen fühlen sich nur in der Gemeinschaft stark, eigenständiges Denken und Handeln sind ihnen vollkommen fremd - ein Umstand, der schon immer ein ganz enormes gesellschaftspolitisches Gefahrenpotential darstellte!

 

Was aber alle der 7 Anzeigenden gemeinsam haben ist die Tatsache, dass sie Tierrechte nicht verstanden haben und ihnen auch jeder tiefergehende Gerechtigkeitssinn, den man von kritischen Tierrechtler*innen erwarten kann, fehlt. Es ist ihnen zudem völlig egal, wie sehr sie mit ihrer ganz speziellen Form der Öffentlichkeitsarbeit nicht nur dem Ansehen einer Tierrechtsorganisation sondern dem Ansehen der Tierrechtsbewegung insgesamt schaden - Hauptsache, man kann das eigene Dasein durch die ganz bewusste, gezielte Zerstörung des Lebenswerks anderer wenigstens ein bisschen wieder aufwerten - wenn auch vergebens, der Versuch hat gezählt und wird noch lange wirken.

 

Es ist leichter, (zunächst im Verborgenen) Unwahrheiten zu verbreiten, Menschen zu diskreditieren und engagierte Tierrechtler*innen an ihrer Arbeit zu hindern, als selbst etwas Positives zu leisten. Die Leidtragenden sind die Tiere, denn viele ehrenamtliche Arbeitsstunden müssen für Richtigstellungen und Erklärungen geopfert werden, ein guter Ruf wieder hergestellt werden.

 

FAZIT: Wenn man schon einen Unschuldigen auf solch morbide Art und Weise "drankriegen" will, sollte man zumindest soviel Logik und Verstand vorweisen können, dass die verdrehten und frei erfundenen Fakten nicht allzu offensichtlich auf den 1. Blick als billigste Lügen zu erkennen sind, leider lassen alle 7 Anzeigenden und ihre treuen Nachläufer und "Tippgeber" in dieser Hinsicht nicht die geringstnotwendige Voraussetzung erkennen! Stellt sich die Frage, was ihr tatsächliches Ansinnen ist in dem Moment, in dem sie vorgeben "sich für die Tiere einzusetzen" oder "alles nur für die Tiere zu tun" (getan zu haben...).

 

 

 

Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen, die trotz dieser (gründlich misslungenen) unsozialen Aktion nie das Vertrauen in unsere Seriosität verloren und uns solidarisch zur Seite standen. Sei es durch Solispenden, um unsere Anwälte bezahlen zu können (die investierten Gelder wurden wieder vollständig zurück gezahlt nachdem die Unschuld bewiesen war) oder durch Mut machen und den Rat vieler, nicht aufzugeben und Gegenanzeigen zu starten, um diese unfassbaren Lügen vollständig zu entlarven oder einfach dadurch, dass sie nie müde wurden, andere über die tatsächlichen Umstände zu informieren und unser Engagement nach wie vor mit so großem persönlichem Einsatz unterstützen - ganz herzlichen Dank dafür!

 

 

 

 

 

Saarkurier

 

 

 

 

Artikel in der Tierbefreiung

Tierschützer, der neue Feind der Tierrechtsbewegung?

Warnung an alle Tierrechtsorganisationen
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