Auf dieser Seite berichten wir über den jeweils aktuellen Stand der Konsequenzen, die die Strafanzeige nach sich zieht.
News August/September 2012
Da der Rufmord gegen unsere Organisation trotz eindeutigem Gerichtsurteil ganz aktuell - und mit den gleichen Lügen wie zuvor - von den Anzeigenden weiter fortgesetzt wird, haben wir uns nach langen Überlegungen dazu entschlossen, darauf zu reagieren. Entsprechende Anzeigen wegen Vorteilsnahme und Unterschlagung in mehreren Fällen sind im August 2012 der Staatsanwaltschaft zugegangen. Die Ermittlungen haben begonnen.
Eine weitere Anzeige wegen (bis aktuell fortgesetzter) Rufschädigung des Vereins ist in Arbeit --> Info. So, wie es sich zur Zeit darstellt, gehen alle beteiligten Prüfer davon aus, dass die Strafanzeige gegen den Vorsitzenden aus Gründen der Vertuschung eigener Straftaten der ehemaligen Kassiererin und zumindest eines Teils der Personen, die hinter der böswillig konstruierten Strafanzeige stehen, erfolgte. Dafür spricht auch die Tatsache, dass trotz mehrfacher anwaltschaftlicher Aufforderung an die ehem. Kassiererin, die Kassenbücher zur Überprüfung herauszugeben, diese sich vehement weigerte, dem geschäftsführenden Vorstand zumindest Einblick in die Bücher zu gewähren. Eine jederzeitige Kassenbucheinsicht darf dem geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzende/r und Geschäftsführer/in) NICHT verwehrt werden. Verschärft wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass die ehem. Kassiererin unmittelbar nach der erzwungenen Herausgabe der Bücher von ihrem (missbrauchten) Amt zurücktrat.
Aufgrund des uns entstandenen hohen ideellen Schadens, den die böswillig konstruierte Strafanzeige gegen den Vorsitzenden im Jahr 2010 verursachte sowie des zusätzlichen finanziellen Schadens, den (in der Hauptsache) die ehemalige Kassiererin während ihrer Amtszeit verursacht hat, haben wir ein hohes Interesse daran, dass die konstruierte Strafanzeige gegen unseren Vorsitzenden nach Ablehnung des Prozesses durch den Richter NICHT ad acta gelegt wird. Ein fairer Prozess hätte nicht nur unsere Unschuld bewiesen sondern - was uns mindestens ebenso wichtig ist - vor allem die absolut hinterhältig-verlogene Vorgehensweise der ehemaligen Kassiererin und ihrer Handlanger offengelegt.
Deshalb: Zur vollkommenen und abschließenden Klärung der enormen, völlig ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen unsere
Organisation hoffen wir nun (zunächst) auf eine baldige Prozesseröffnung gegen die ehemalige Kassiererin sowie die ehemalige Kassenprüferin.
Eine Strafanzeige ist in der Regel ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich anderer Menschen (hier zusätzlich: und in die Glaubwürdigkeit und das Ansehen einer Person, die in der Öffentlichkeit steht sowie einer kompletten Tierrechtsorganisation und darüber hinaus - wieder einmal - in die Glaubwürdigkeit der gesamten Tierschutz-/Tierrechtsbewegung!). Man sollte also gründlich bedenken, ob man wirklich eine Strafanzeige stellen möchte. Seriöse Rechtsanwälte empfehlen, mindestens eine Nacht darüber zu schlafen und mit Freunden oder der Familie zu sprechen.
Mit der Erstattung einer Anzeige im Saarland zu (einer) vermuteten Straftat(en) werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Wer eine Straftat vortäuscht oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigt, kann sich selbst strafbar machen. Außerdem erschweren ungerechtfertigte Strafanzeigen die Ermittlungsarbeit bei anderen (tatsächlichen) Delikten, wenn die Ermittlungsbehörden einer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen müssen. Man spricht hier von Missbrauch der Strafverfolgungsorgane.
Obwohl die Fakten (sämtliche Unterlagen lagen dem gegnerischen Anwalt vor) keinerlei Anlass zu einer Strafanzeige hergaben, hat sich der Anwalt der 7 ehemaligen Mitglieder dazu bereit erklärt, eine entsprechende Strafanzeige zu formulieren und bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Trotz mehrfacher persönlicher Gespräche mit diesem Anwalt und unserer Bitte auf GENAUE Prüfung der unhaltbaren Vorwürfe war dieser nicht zu einem Einlenken bereit.
Aus diesem und anderen Gründen haben wir zunächst eine Beschwerde mit Hinweis auf das hohe Öffentliche Interesse gegen diesen Anwalt bei der
Rechtsanwaltskammer eingereicht.
Aufgrund der besonderen Brisanz dieser Strafanzeige und dem hohen öffentlichen Interesse liegt der komplette Vorgang inzwischen bei der Staatsanwaltschaft sowie unseren Anwälten für Zivil- und Strafrecht zur intensiven Prüfung vor. Bei einer Erstprüfung der von uns eingereichten Unterlagen stellte sich heraus, dass etliche - vornehm formuliert - "Unstimmigkeiten" was die perfide Vorgehensweise und Kassenbuchführung der ehemaligen Kassiererin angeht vorliegen, die einer dringenden, rechtlichen Klärung bedürfen - und dies nicht nur zur Rufwiederherstellung sondern auch zur finanziellen Korrektur. Unser derzeitiger Kassenwart hat in den vergangenen Monaten mehrfach versucht, diese Unstimmigkeiten in der Kasse gemeinsam mit der ehem. Kassiererin zu klären aber diese reagierte bis heute auf keine einzige Mail und hat augenscheinlich kein Interesse an einer außergerichtlichen Prüfung.
Leider gehen die meisten Menschen davon aus, dass an einem Vorwurf "irgendetwas" dran sein muss, zumal wenn wie hier gleich 7 Menschen die Vorwürfe einer (schlechten) Lügnerin ungeprüft nachplappern... und, um dem ganzen mehr Gewicht zu verleihen, weiteres hinzudichten.
Das Kapital einer Tierrechtsorganisation ist NICHT die Höhe der finanziellen Mittel und auch NICHT die Zahl der Mitglieder sondern einzig und allein ihr Ansehen als kompetenter Ansprechpartner für die Medien und für die Öffentlichkeit, was jahre- oder (wie in diesem speziellen Fall) jahrzehntelange seriöse, kompetente Höchstleistung erforderte. Zur Zerstörung dieses Kapitals reicht es, in der Öffentlichkeit zu behaupten "gegen den Vorsitzenden wird wegen Verdachts der Untreue ermittelt..." - wovon von den Anzeigenden und ihren naiven Mitläufern auch reichlich Gebrauch gemacht wurde und aktuell immer noch wird. Zur Wiederherstellung des Ansehens genügt die Verkündung - zumal erst 2 Jahre später - "Richter lehnt Eröffnung eines Verfahrens ab" leider nicht - obwohl dieser Ausgang juristisch gesehen sehr viel positiver als ein "Freispruch" nach einem Gerichtsprozess ist. Unsere Mitglieder, die Medien und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, die GANZE Wahrheit zu erfahren, die ohne Prozess leider nicht möglich ist!
Durch die Tatsache, dass ein Richter des Amtsgerichts Völklingen eine Prozesseröffnung aufgrund nicht vorhandener "Straftaten" ablehnte, entstand unserer Tierrechtsorganisation selbstverständlich (zumindest) kein direkter finanzieller Schaden - wohl aber der Gegenseite, die ihre Anwaltskosten nun selbst zu tragen hat.
Die Kosten für die Ermittlungsarbeit jedoch trägt allein der Steuerzahler!
Fr
01
Jun
2012
Hier ein klares nein!
Es wird keine gemeinsamen "Klein-Aktionen" mit einer oder mehreren Personen geben, die für diese Strafanzeige verantwortlich sind. Größere Demos, sofern sie nicht durch uns (mit-)organisiert werden, sind davon verständlicherweise ausgenommen.
Alle 7 ehemaligen Mitglieder haben absolutes Betretungsverbot unseres Lebenshofes sowie unserer Veranstaltungen und können selbstverständlich auch nicht wieder Mitglied unserer Tierrechtsorganisation werden.
Bei unseren eigenen Aktionen, haben wir das grundsätzliche Hausrecht und behalten uns vor, diese 7 Personen umgehend vom Platz zu verweisen.
Wer uns zu dieser unfassbaren Geschichte etwas mitteilen möchte, darf sich hier gerne äußern - Dankeschön!