Im Zahlungsverkehr stehen ab 2014 mit Einführung des neuen EU-weit einheitlichen Zahlungsverfahren SEPA Veränderungen bevor, auf die sich die Vereine vorbereiten müssen.
Das neue Verfahren wurde zum 1. Februar 2014 eingeführt und betrifft jeden Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder gemeinnützige Vereine.
Besonders wichtig sind die Veränderungen bei Lastschriftverfahren, über das die meisten Vereine die Mitgliedsbeiträge einziehen.
Für jedes Mitglied muss eine Mandats-Referentsnummer vergeben werden. Diese ist ein vom Verein individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die
Mandatsreferenz kann aus bis zu 35 Zeichen bestehen. Dazu eignet sich z.B. eine Kombination aus Mitgliedsnummer und weiteren Zusätzen. Sie dient in Kombination mit der Gläubiger-ID der
eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats.
Mandats-Referentsnummer sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer müssen zusammen mit dem Fälligkeitsdatum bei jedem Beitragseinzug eingereicht
werden.
Die wichtigsten Informationen hierbei sind:
1.) Gläubiger-ID
2.) Mandatsreferenz
3.) Datum der SEPA-Abbuchung
4.) Datum der Unterrichtung
Jedes Mitglied wird von uns mindestens 14 Tage vor Ausführung des ersten SEPA-Einzugs schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschrift-Mandat informiert.