Was tun bei Tierquälerei?
Zuständigkeiten bei Notfällen: Tierschutz / verletzte Wildtiere / 'Exoten'
Tierkliniken rund um die Uhr erreichbar:
http://www.tierarzt-saar.de/Default.aspx?PID=32
-Tierart
-Zuständigkeit
-Region
Wer im Saarland bestimmte Fragestellungen zum Tierschutz hat und sich auch zur Beratung an andere saarländische Vereine wenden möchte, kann sich den größtenteils aktuellen Informationsflyer der Tierschutzstiftung ansehen - resp. herunterladen:
http://www.tierschutzstiftung.de/neu/Lepor_Tierschutz_2010_gruen.pdf
Kontaktadressen der Amtsveterinäre zu Anzeigen und Hinweise von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz:
Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz
http://www.saarland.de/79152.htm
Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarpfalz-Kreis, Neunkirchen und St. Wendel
Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalstelle Ost
Seminarstraße 25
66564 Ottweiler
Telefon (0681) 9978-4650
Telefax(0681) 9978-4649
poststelle.ost@lgv.saarland.de
Zuständig für das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken
Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalstelle Mitte
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Telefon (0681) 9978-4550
Telefax(0681) 9978-4599
poststelle.mitte@lgv.saarland.de
Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarlouis und Merzig
Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalstelle West
Industriestraße 6
66740 Saarlouis
Telefon (0681) 9978-4600
Telefax(0681) 9978-4649
poststelle.west@lgv.saarland.de
Die momentane Hotline für "Wildtiere":
01 51 / 18 48 98 08
Sie können und sollten als Bürger durchaus auch persönlich ! bei aktueller und oder permanenter Tierqual, sei es vorsätzlich oder aus "Nachlässigkeit", bei Jagd- und Angelverstößen, in der Landwirtschaft, Verstöße gegen den Artenschutz, offensichtlichen Mängeln in der Haltung von Zirkus und Zootieren, etc. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten:
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken
Tel. 0681/501-05
Fax 0681/501-5034
Bei akuten Notfällen - auch und gerade nach Behördendienstschluss - rufen Sie bitte Ihre für Sie zuständige Polizeidienstelle an.
Für die Fragestellungen von sog. "Exoten" in Not oder der Unterbringung rufen Sie bitte die Kontaktstelle an oder schreiben Sie:
Zentrum für Biodokumentation
Am Bergwerk Reden 11
D-66578 Schiffweiler
Tel.: 0681 501 3452
E-Mail: info.biodoku@lua.saarland.de
Information zur Garantenpflicht von Amtstierärzten:
Zusatzinfo:
in Kaiserslautern gibt es einen Mann, der es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht hat, verletzte Vögel aller Art und Größe bei sich aufzunehmen, zu päppeln und nach Möglichkeit wieder auszuwildern. Von Amseln über Spechte, Greifvögel bis hin zu Schneeeulen etc. aus einer Beschlagnahmung....
Um sein gesamtes Haus herum auf seinem Grundstück hat er geräumige Volieren erbaut und wir halten ihn wirklich für sehr kompetent:
Kurt Wilhelm - Greifvögel und Eulen
Herrenwiesental 30a
67659 Kaiserslautern
Tel: 0631/77225
http://www.wildvogelhilfe.org/aufzucht/plz6.html
..." Und wenn mal ein verletzter Vogel gefunden wird, dann findet auch er eine Heimat in Wiesenthalerhof, denn hier kümmert sich Kurt Wilhelm seit mehr als 20 Jahren um die Tiere und pflegt sie wieder gesund."...
http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org
Vogelaufnahmestation in der Eifel (bei Mayen). hier werden unseres Wissens nach auch Igel aufgenommen.
Auf Silchenrath 2, 56729 Kirchwald, Telefon 02651/3971
Falls Sie aktuell, dringlich weitere Tipps und Hilfe benötigen - sei es im Kontakt und Umgang mit den zuständigen Behörden oder auch anderweitig - rufen Sie bitte unsere Nothotline: 0173/ 93 545 17 an – bitte unterdrücken Sie nicht Ihre Rufnummer -
Mail: robo281249@googlemail.com
Igelprobleme ?
In den letzten Wochen häufen sich bei uns Anrufe von Bürgern, die verletzte, erschöpfte, abgemagerte , kranke Igel auffinden.
Guter Rat ist auf dieser Seite zu finden http://www.pro-igel.de/
unter dieser Rubrik http://www.pro-igel.de/igel_gefunden/gefunden.html sind erste Beschreibungen/Symptome/Anleitungen detailliert aufgeführt .
Je nachdem, den Igel unmittelbar dem nächsten Tierarzt .. nach Praxisschließung einer Tierklinik - die rund um die Uhr erreichbar sind - vorstellen.
Tierärzte > Tierkliniken im Saarland:
http://www.tierarzt-saar.de/Default.aspx?PID=32
diese Handynummer hilft Ihnen weiter, bei der anschließenden Unterbringung des Igels und auch bei weiteren Fragestellungen: 01 51 / 18 48 98 08
Für den Bereich Warndt mit dem Tierschutzverein "Haus der Hoffnung e.V." in Verbindung setzen - sie haben Erfahrung mit der Überwinterung und Pflege von Igeln und - ganz wichtig - auch mit der anschließenden Auswilderung.
Kontakt:
Tierhilfe Haus der Hoffnung e.V.
Christina Maas
(0 68 09) 70 28 58
Hinsichtlich der Untätigkeit von
Behörden...
...bei Straftaten weisen wir darauf hin , dass eine Behörde sich damit u.U. selbst strafbar machen kann, und zwar wegen der gleichen Tat. Unser Strafrecht kennt neben strafbarem aktivem Tun auch die Strafbarkeit von Unterlassen. Wenn eine Behörde beispielsweise strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weiterhin zulässt, weil sie nicht dagegen vorgeht, obwohl sie es muss, dann wird sie selbst zum Täter.
Ein angemessenes Mittel gegen entsprechende Missstände vorzugehen ist (neben der Anzeige gegen den eigentlichen Täter, die in der Regel dann auch schon vorliegen muss) eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Behörde bzw. gegen den Behördenleiter.
Formulierungsvorschlag:
„Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen den Leiter der Behörde XY sowie alle weiteren in Betracht kommenden Mitarbeiter wegen Verdachts des Verstoßes gegen §…. Tierschutzgesetz etc. durch Unterlassen.“
Bei Polizeibehörden steht daneben in der Regel auch der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt mit im Raum, der ggf. zusätzlich anzuzeigen wäre.
Entsprechende Anzeigen dürfen allerdings nicht leichtfertig erstattet werden sondern müssen tatsächlich begründet und nachweisbar sein. Bei Missbrauch steht der Straftatbestand der falschen Verdächtigung durch den Anzeigenerstatter im Raum. Nicht selten reagieren Behörden mit entsprechenden Gegenanzeigen, weshalb es wichtig ist, dass die Anzeige begründet und nachweisbar ist.
Als Literatur empfehlen wir einen Vortrag von Rechtsanwalt Rolf Kemper anläßlich einer Fortbildung sowie das Gutachten selbst:
Die besondere Bedeutung des §16a TierSchG für die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte: