Besucherzaehler

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Tierethik - Der Comic zur Debatte

Einen ganz herzlichen Dank an das Veganbrunchteam Saarlouis für die großzügige Spende von 250,oo € für unseren Lebenshof!

Paula ist wieder da!

Paula, die kleine Großstadttaube

der beliebte Comic "zum Nachdenken" für groß und klein (in 4 Farben)

Skript zum Vortrag

 

„Geschlechterbedingte Ungleichheit und der Versuch, fair miteinander umzugehen“

 

der am 13.03.2016 beim Veganbrunch Saarbrücken gehalten wurde

Hunde wohnungsloser Menschen

wenn der Hund der einzig verlässliche Partner ist

 

Total Liberation Interview 3

– TVG Saar e.V.


Unterstützung und Solidarität für die mutigen Besetzer*innen des Hambacher Forsts

03. Mai 2015 Hambacher Forst
03. Mai 2015 Hambacher Forst

Provokation und übelster "roll back" im saarl. "Tierschutz"

Protestaufruf vor Zoo Neunkirchen 18. Juni 2015

 

nazis und Tierrechte

Transkript des Referats von Colin Goldner
Transkript des Referats von Colin Goldner
Nazis und Tierrechte Broschüre.pdf
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36-seitige Broschüre zum Referat
36-seitige Broschüre zum Referat

 

Buchtipp:

Deutsche Erstausgabe 2014
Deutsche Erstausgabe 2014

in eigener Sache

 

Strafanzeige durch "Tierschützer"

 

Sämtliche Vorwürfe gegen Tierversuchsgegner waren frei erfunden

 

 

 

 

Flyer

 

Was tun bei Tierquälerei?

 

  1. Dokumentieren Sie jeden Missstand fotografisch oder per Video (Handy Qualität ist ausreichend)
  2. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf. Was wurde wo beobachtet und wann, gibt es Zeugen. Je mehr Infos Sie haben umso besser.
  3. Erstatten Sie beim zuständigen Veterinäramt und gleichzeitig bei der Staatsanwaltschaft Anzeige. Fügen Sie die erstellten Bild-/Videobeweise und Zeugenangaben bei. (Liste der Ämter, weiter unten)
  4. Falls das zuständige Veterinäramt nicht handelt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
  5. Bei akuter Notlage sowie an Sonn- und Feiertagen desweiteren nach Ende der üblichen Bürozeiten der Ämter bitte die Polizei benachrichtigen und bei Aufnahme des Sachverhaltes die Namen der Polizeibeamten notieren

 

 

 

 

Zuständigkeiten bei Notfällen: Tierschutz / verletzte Wildtiere / 'Exoten'

 

 

Tierkliniken rund um die Uhr erreichbar:

http://www.tierarzt-saar.de/Default.aspx?PID=32

 

 

-Tierart

-Zuständigkeit

-Region

 

Wer im Saarland bestimmte Fragestellungen zum Tierschutz hat und sich auch zur Beratung an andere saarländische Vereine wenden möchte, kann sich den größtenteils aktuellen Informationsflyer der Tierschutzstiftung ansehen - resp. herunterladen:

 

http://www.tierschutzstiftung.de/neu/Lepor_Tierschutz_2010_gruen.pdf

 

Kontaktadressen der Amtsveterinäre zu Anzeigen und Hinweise von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz:

 

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz

http://www.saarland.de/79152.htm

poststelle@lgv.saarland.de

 

Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarpfalz-Kreis, Neunkirchen und St. Wendel

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Regionalstelle Ost

Seminarstraße 25

66564 Ottweiler

Telefon (0681) 9978-4650

Telefax(0681) 9978-4649

poststelle.ost@lgv.saarland.de

 

Zuständig für das Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Regionalstelle Mitte

Konrad-Zuse-Straße 11

66115 Saarbrücken

Telefon (0681) 9978-4550

Telefax(0681) 9978-4599

poststelle.mitte@lgv.saarland.de

 

Zuständig für das Gebiet der Landkreise Saarlouis und Merzig

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz

Regionalstelle West

Industriestraße 6

66740 Saarlouis

Telefon (0681) 9978-4600

Telefax(0681) 9978-4649

poststelle.west@lgv.saarland.de

 

Die momentane Hotline für "Wildtiere":

01 51 / 18 48 98 08

 

Sie können und sollten als Bürger durchaus auch persönlich ! bei aktueller und oder permanenter Tierqual, sei es vorsätzlich oder aus "Nachlässigkeit", bei Jagd- und Angelverstößen, in der Landwirtschaft, Verstöße gegen den Artenschutz, offensichtlichen Mängeln in der Haltung von Zirkus und Zootieren, etc. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten:

 

Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12

66119 Saarbrücken

Tel. 0681/501-05

Fax 0681/501-5034

 

Bei akuten Notfällen - auch und gerade nach Behördendienstschluss - rufen Sie bitte Ihre für Sie zuständige Polizeidienstelle an.

 

Für die Fragestellungen von sog. "Exoten" in Not oder der Unterbringung rufen Sie bitte die Kontaktstelle an oder schreiben Sie:

 

Zentrum für Biodokumentation

Am Bergwerk Reden 11

D-66578 Schiffweiler

Tel.: 0681 501 3452

E-Mail: info.biodoku@lua.saarland.de

 

 

Information zur Garantenpflicht von Amtstierärzten:


Rolf Kemper Garantenstellung.pdf
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Zusatzinfo:

 

in Kaiserslautern gibt es einen Mann, der es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht hat, verletzte Vögel aller Art und Größe bei sich aufzunehmen, zu päppeln und nach Möglichkeit wieder auszuwildern. Von Amseln über Spechte, Greifvögel bis hin zu Schneeeulen etc. aus einer Beschlagnahmung....

Um sein gesamtes Haus herum auf seinem Grundstück hat er geräumige Volieren erbaut und wir halten ihn wirklich für sehr kompetent:

 

Kurt Wilhelm - Greifvögel und Eulen 

Herrenwiesental 30a

67659 Kaiserslautern

Tel: 0631/77225

http://www.wildvogelhilfe.org/aufzucht/plz6.html


..." Und wenn mal ein verletzter Vogel gefunden wird, dann findet auch er eine Heimat in Wiesenthalerhof, denn hier kümmert sich Kurt Wilhelm seit mehr als 20 Jahren um die Tiere und pflegt sie wieder gesund."...


http://www.wildvogel-pflegestation-kirchwald.org


Vogelaufnahmestation in der Eifel (bei Mayen). hier werden unseres Wissens nach auch Igel aufgenommen.


Auf Silchenrath 2, 56729 Kirchwald, Telefon 02651/3971


Falls Sie aktuell, dringlich weitere Tipps und Hilfe benötigen - sei es im Kontakt und Umgang mit den zuständigen Behörden oder auch anderweitig - rufen Sie bitte unsere Nothotline: 0173/ 93 545 17 an – bitte unterdrücken Sie nicht Ihre Rufnummer -

Mail: robo281249@googlemail.com

 

Igelprobleme ?


In den letzten Wochen häufen sich bei uns Anrufe von Bürgern, die verletzte, erschöpfte, abgemagerte , kranke Igel auffinden.

Guter Rat ist auf dieser Seite zu finden http://www.pro-igel.de/

unter dieser Rubrik http://www.pro-igel.de/igel_gefunden/gefunden.html sind erste Beschreibungen/Symptome/Anleitungen detailliert aufgeführt .


Je nachdem, den Igel unmittelbar dem nächsten Tierarzt .. nach Praxisschließung einer Tierklinik - die rund um die Uhr erreichbar sind - vorstellen.

Tierärzte > Tierkliniken im Saarland:

http://www.tierarzt-saar.de/Default.aspx?PID=32

diese Handynummer hilft Ihnen weiter, bei der anschließenden Unterbringung des Igels und auch bei weiteren Fragestellungen: 01 51 / 18 48 98 08

Für den Bereich Warndt mit dem Tierschutzverein "Haus der Hoffnung e.V." in Verbindung setzen - sie haben Erfahrung mit der Überwinterung und Pflege von Igeln und - ganz wichtig - auch mit der anschließenden Auswilderung.

Kontakt:

Tierhilfe Haus der Hoffnung e.V.

Christina Maas

(0 68 09) 70 28 58

www.haus-der-hoffnung.org

 

haus-der-hoffnung@web.de

 

 

Hinsichtlich der Untätigkeit von Behörden...

 

...bei Straftaten weisen wir darauf hin , dass eine Behörde sich damit u.U. selbst strafbar machen kann, und zwar wegen der gleichen Tat. Unser Strafrecht kennt neben strafbarem aktivem Tun auch die Strafbarkeit von Unterlassen. Wenn eine Behörde beispielsweise strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weiterhin zulässt, weil sie nicht dagegen vorgeht, obwohl sie es muss, dann wird sie selbst zum Täter.

 

Ein angemessenes Mittel gegen entsprechende Missstände vorzugehen ist (neben der Anzeige gegen den eigentlichen Täter, die in der Regel dann auch schon vorliegen muss) eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Behörde bzw. gegen den Behördenleiter.

 

Formulierungsvorschlag:

„Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen den Leiter der Behörde XY sowie alle weiteren in Betracht kommenden Mitarbeiter wegen Verdachts des Verstoßes gegen §…. Tierschutzgesetz etc. durch Unterlassen.“

 

Bei Polizeibehörden steht daneben in der Regel auch der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt mit im Raum, der ggf. zusätzlich anzuzeigen wäre.

 

Entsprechende Anzeigen dürfen allerdings nicht leichtfertig erstattet werden sondern müssen tatsächlich begründet und nachweisbar sein. Bei Missbrauch steht der Straftatbestand der falschen Verdächtigung durch den Anzeigenerstatter im Raum. Nicht selten reagieren Behörden mit entsprechenden Gegenanzeigen, weshalb es wichtig ist, dass die Anzeige begründet und nachweisbar ist.

 

Als Literatur empfehlen wir einen Vortrag von Rechtsanwalt Rolf Kemper anläßlich einer Fortbildung sowie das Gutachten selbst:

Rolf Kemper Garantenstellung.pdf
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Die besondere Bedeutung des §16a TierSchG für die Garantenstellung  der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte:

 

Besondere Bedeutung des 16a TierSchG.29.
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