04.12.11 Saarbrücker Friedhof wird zum Treibjagdgelände!
SZ Montag, 05.12.11
Uns stellen sich folgende Fragen:
- Wieso sichert die Stadt ihre eigenen Grundstücke nicht mit Vergrämungsmassnahmen?
- Wieso gibt es keine baulichen Absicherungen?
- Spart die Stadt Saarbrücken Geld für notwendige Baumaßnahmen zum Schutz der Gräber und killt stattdessen lieber Schweine?
Wir bitten Sie, mitzuhelfen, damit diese Bilder am Sonntag, 04.12.11 nicht zur Realität auf dem Saarbrücker Friedhof werden! Bitte protestieren Sie mit uns!
Protestadressen - siehe unten!
siehe auch:
"Frisch auf den Tisch - Sonderangebote vom Saarbrücker Friedhof"
Protestadressen:
protestieren Sie bitte an die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr
Dr. Simone Peter
a.heinemann@umwelt.saarland.de
als Chefin des Umweltministeriums
an den Staatsekretär Klaus Borger
als Chef der Obersten Jagdbehörde im Umweltministerium
die die "Jagdbefriedung" nach Antrag aufgehoben hat
an die Landeshauptstadt Saarbrücken
E-Mail: stadt@saarbruecken.de
als Eigentümerin des Friedhofs und letztendlich Antragsteller für dieses sinnlose Morden
denn - eine bauliche Absicherung des Friedhofgeländes vor Wildschweinen ist möglich!
Friedhof Dr.-Vogeler-Straße 21, 66117 Saarbrücken
http://www.saarbruecker-friedhoefe.de/de/friedhoefe/hauptfriedhof_suedfriedhof
Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken
Tel. +49(0)681 905-4289,
E-Mail: fbs@saarbruecken.de
Textauszug aus der Friedhofs-HP:
http://www.saarbruecker-friedhoefe.de/de/service/fbs_aktuell
Durch die Nähe zum Deutschmühlental gelangen immer mehr Wildschweine auf den Hauptfriedhof Saarbrücken, was leider auch nicht durch entsprechende Baumaßnahmen vermieden werden kann. Die Wildschweine richten erhebliche Sachschäden an Anlagen und an Gräbern an. Um dieser Situation Herr zu werden, findet am Sonntag, dem 04.12.2011 eine Bejagung des Wildbestandes statt. Der Friedhof ist deshalb an diesem Tag für sämtlichen Publikumsverkehr bis 13.00 Uhr geschlossen. Die Friedhofsverwaltung bittet dafür um Verständnis.
Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der LHS
Tel. 049 (681) 905 4289
Email: fbs@saarbruecken.de
Presseinformation
2 Kriminalbeamte schiessen auf dem Hauptfriedhof SB
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage ein Schreiben zu Ihrer Kenntnis, das gestern als Vorabmail an Herrn Borger gesandt wurde mit der Bitte um ein persönliches Gespräch bei der Überreichung
unseres Dringlichskeitsschreibens heute Morgen.
Leider war dies nicht möglich. Da Herr Borger nicht anwesend war, wurde das Schreiben mit der Bitte um dringenden Rückruf von Herrn Borger im Büro Frau
Adamek-Rinderle übergeben - nochmal mit dem Hinweis auf die Nichtrechtmäßigkeit der "Befriedungsaufhebung" sowie den Appell, die Stadt Saarbrücken darauf hinzuweisen, dass sie hauptsächlich durch
bauliche Massnahmen und Vergrämungen die Abschüsse zu verhindern hätte.
siehe auch
http://www.tvg-saar-vegan.de/themen/jagd/friedhof-treibjagd/
In der Zwischenzeit haben wir durch eine zuverlässige , vertrauliche Mitteilung erfahren, dass 2 Beamte des LKA´s am Sonntagmorgen die Wildschweine erschiessen
sollten. Wir werden mit der gleichen Mail an die Stadtratsfraktionenum Aufklärung bitten.
mit der Bitte um Berichterstattung und freundlichen Grüßen
Rolf Borkenhagen
Anlage
Kopie des Schreibens an Herrn Borger
"Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Saar e.V. 02.12.2011
Waldwiese 9
66123 Saarbrücken
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
des Saarlandes
Herrn Staatssekretär Klaus Borger
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
Jagd auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken mit der Bitte der Überprüfung und sofortiger ABSAGE der Jagd
Sehr geehrter Herr Borger,
am 2. Adventssonntag, dem 04.12.2011 von 7.00 – 13.00 Uhr soll auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof eine Jagd auf Wildschweine stattfinden.
Aus der Homepage der Friedhofsverwaltung geht hervor, daß die Tiere Schaden anrichten würden und durch bauliche Maßnahmen die Wildschweine nicht abzuhalten
wären.
Frage hierzu: Ist das Friedhofsgelände überhaupt sicher eingezäunt? Falls nein? Warum wird der Zaun nicht richtig dicht gemacht und die Lücken geschlossen? Wurden
unblutige Vergrämunsmaßnahmen ausreichend durchgeführt?
Die Tierschutzverbände haben erst vor drei Tagen von der Friedhofsjagd Kenntnis erhalten und sofort bei den zuständigen Referaten im Ministerium für Umwelt, Energie
und Verkehr sowie beim Friedhofsamt um nähere Auskünfte gebeten.
Leider war hierbei festzustellen, daß den Tierschutzverbänden diese Aussagen nur ungern oder in sehr unvollständiger Form und teilweise erheblich abweichend
voneinander mitgeteilt wurden.
Es wurde z.B. keine klare Aussage darüber getroffen wer für die Abschußgenehmigung zuständig ist und diese letztendlich auch erteilt hat.
Auf die Frage wer die Jagd durchführen würde (Saarforst? VJS? Sonstige?) wurde mitgeteilt, daß die Friedhofsverwaltung die Jagd beantragt hätte, sie organisieren,
durchführen und kontrollieren würde.
Das kann doch nicht sein. Seit wann führt eine Friedhofsverwaltung eine Jagd durch bzw. kontrolliert diese?
Nach unserem Ermessen liegen hier schwere Fehler vor. Der Friedhof ist ein befriedeter Bezirk und als Totenstätte unterliegt er nochmals besonderer
Richtlinien.
Hierzu nach unseren Informationen die rechtliche Seite:
Weder die Obere noch die Untere Jagdbehörde sind zur Erteilung der Abschußgenehmigung zuständig. Ob die Ortspolizeibehörde auf Antrag eine Erlaubnis erteilen kann,
ist ebenso zu anzuzweifeln.
Denn im Landesrecht Saarbrücken, Gesetz Nr. 1535 über das Friedhofs- Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) vom 5. Nov. 2003 zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 15. September 201 (Amtsblatt I S.1384) ist klar geregelt,
daß sämtliche Angelegenheiten ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums und des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
liegen.
Beide zuständige Ministerien haben keinerlei Kenntnis über das Vorhaben.
Vom Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde folgendes mitgeteilt.
Jede Kommune hat eine Satzung und ist ihrer Satzung gemäß auch entscheidungsbefugt.
In dieser Satzung ist es aber nicht erlaubt eine Wildschweintreibjagd auf einem Friedhof
zu machen. Die Kommune hätte also in diesem Falle einen Antrag auf Satzungsänderung
beim Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz stellen müssen. Dies ist nie geschehen und wäre wohl auch nicht genehmigt worden.
Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen beim Ministerium für Soziales einen
Aussnahmegenehmigung zu beantragen. Auch dies ist nicht geschehen und wäre wohl auch nicht genehmigt worden.
Laut Auskunft des Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wäre der
Friedhofsverwaltung und auch die Gemeinde lediglich befugt einen Schädlingsbekämpfer zu
beauftragen, falls Insektenbefall vorläge. Mehr aber auch nicht.
Die Wildschweinjagd auf dem Hauptfriedhof Saarbrücken muß abgesagt werden. Nicht nur, daß es absolut pietätslos ist an einem Adventssonntag auf einem Friedhof eine
Jagd zu veranstalten und die Totenruhe zu stören. Es ist zusätzlich sehr heikel, daß Hinterbliebene für die Jagdzeit vom Friedhof ausgesperrt werden. Was ist, wenn ein angeschossenes Wildschwein
nicht gefunden wird und später in seiner Qual und seinen Schmerzen die nachfolgenden Friedhofsbesucher attackiert? Daß dies nicht eintritt, dafür kann keine Friedhofsverwaltung
garantieren.
Ferner müssen vor einem Abschuß zuerst alle rechtichen und fachlichen Fakten ausgiebig erörtert und geklärt werden. Dies ist nach unserem Ermessen nicht
geschehen.
Ebenso muß zuerst durch den Bau einer sicheren Einzäunung des Friedhofsgeländes sowie durch unblutige Vergrämungsmaßnahmen alles probiert werden, die Wildscheine vom
Friedhofsgelände fernzuhalten.
Ein jetziger Abschuß ist reine Symptomdoktorei, da durch die Lücken der Einzäunung in ein paar Wochen die nächsten Wildschweine auf den Friedhof gelangen. Ein ewiger
Teufelskreislauf würde beginnen.
Freundliche Grüsse
Menschen für Tierrechte Saar e.V.
Rolf Borkenhagen "
ANMERKUNG:
Soweit bekannt ist, dürfen Polizisten keine Tiere erschiessen. Nur bei direkter Schadensabwehr, körperliche Bedrohung durch ein wildgewordenes Tier oder Fangschuss zur Erlösung.
Dies ist auf dem Friedhof jedoch nicht gegeben. Hier sollen nur Rasenflächen geschützt werden.
Erstens ist nicht sichergestellt, dass die die richtigen Waffen haben, die reichen ein Wildschwein sofort tödlich zu treffen.
Zweitens sind sie nicht ausgebildet im Schießtraining auf Wildtiere.
Drittens wissen die nicht was sie schiessen (führende Bachen, Sozialstruktur)
Es sei denn, diese Polizisten sind Jäger, aber dann dürfen die auch nicht mit ihren privaten Jägerwaffen schiessen, da der Auftrag zum Abschuss eine Diensthandlung ist.
Saarbrücker Zeitung 03.12.11
Scharf Links vom 02.12.11