Besucherzaehler

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Tierethik - Der Comic zur Debatte

Einen ganz herzlichen Dank an das Veganbrunchteam Saarlouis für die großzügige Spende von 250,oo € für unseren Lebenshof!

Paula ist wieder da!

Paula, die kleine Großstadttaube

der beliebte Comic "zum Nachdenken" für groß und klein (in 4 Farben)

Skript zum Vortrag

 

„Geschlechterbedingte Ungleichheit und der Versuch, fair miteinander umzugehen“

 

der am 13.03.2016 beim Veganbrunch Saarbrücken gehalten wurde

Hunde wohnungsloser Menschen

wenn der Hund der einzig verlässliche Partner ist

 

Total Liberation Interview 3

– TVG Saar e.V.


Unterstützung und Solidarität für die mutigen Besetzer*innen des Hambacher Forsts

03. Mai 2015 Hambacher Forst
03. Mai 2015 Hambacher Forst

Provokation und übelster "roll back" im saarl. "Tierschutz"

Protestaufruf vor Zoo Neunkirchen 18. Juni 2015

 

nazis und Tierrechte

Transkript des Referats von Colin Goldner
Transkript des Referats von Colin Goldner
Nazis und Tierrechte Broschüre.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB
36-seitige Broschüre zum Referat
36-seitige Broschüre zum Referat

 

Buchtipp:

Deutsche Erstausgabe 2014
Deutsche Erstausgabe 2014

in eigener Sache

 

Strafanzeige durch "Tierschützer"

 

Sämtliche Vorwürfe gegen Tierversuchsgegner waren frei erfunden

 

 

 

 

Flyer

 

Jagdgesetz

 

 

Stellungnahme anlässlich des Jagdgesetzentwurfs vom 19. 5. 2011 im Rahmen der „externen Anhörung“ gem. § 11 Absatz 2 GOReg

 

 

 

Ministerium für Umwelt,

Energie und Verkehr

Abteilung D

Saarbrücken – vorab per Mail an

 

                                               b.stalter@umwelt.saarland.de

                                                                                              k.borger@umwelt.saarland.de

 

(folgt in Briefform)

 

Sehr geehrte Ministerin Dr. Peter

Sehr geehrter Herr Borger

sehr geehrte Damen und Herren

 

wir weisen eingangs unserer Stellungnahme noch mal auf unsere grundsätzliche Position der absoluten Ablehnung von „Jagd“ aus jedweden Gründen hin – die wir Ihnen am 12 . 02. 2010 anlässlich der dezidierten Forderungen und Stellungnahme zu denen im Koalitionsvertrag formulierten Zielen - zusandten.

 

Zum Jagdentwurf wie folgt:

 

Wir begrüßen ausdrücklich das „Verbot“ des Tötens von Haustieren – eine Forderung, die Tierschutzverbände seit Jahren vergeblich stellten und nun hier im Saarland vorbildhaft umgesetzt werden soll.

 

Ingesamt aber stellen wir fest, dass wenig „Tierschutz“ innerhalb dieses Gesetzes ist / vorhanden sein wird -

allein in § 1 wird auf eine Jahrhundert gewachsene „Kultur“ des Tötens hingewiesen, deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern sei –

weiter wird dann in § 2 die Stellung des Mitlebewesens als bloßes „Wirtschaftsgut“ deklariert -ein sehr, sehr bedenklicher Einstieg eines Novellierungstextes , in einem Bundesland,  in dem Tierschutz Verfassungsrang hat.

 

  • Die Jagd in Naturschutzgebieten wird trotz dringenster Forderungen weiter zugelassen -
  • ferner wird wiederum die Umsetzung einer wichtigen Forderung erst gar nicht angegangen und zwar:

          die Aberkennung des Status „der Körperschaft des öffentliches Rechtes“ des VJS -

 

ein weiteres herbes Indiz dafür, dass „Tierschutz“ auch in dieser Landesregierung wenig ernst genommen wird , wenn man sich vor Augen führt , dass erst gar nicht darüber nachgedacht wurde, in § 51 den „Tierschutz“ > d. h. Vertreter des Tierschutzes in die „Kreisjagdbeiräte“ mit einzusetzen.

 

 

 

Ein endgültiges Verbot der Fallenjagd fehlt ebenso - wie das Verbot der „Falknerei“.

 

Dass in § 4 unter anderem der Feldhase weiter in der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten belassen wird – ist ein weiterer Hinweis für unverantwortliches Handeln – für einen Kotau in Richtung „jagdorientierter Interessengruppen“.

 

 

zu einigen hier aufgeführten §´en > folgendes:

 

 

  • 17           Jagderlaubnis/-gäste

Die Vergabe eines Jagderlaubnisscheines muss der „Unteren Jagdbehörde“ angezeigt werden um mögliche Jagdvergehen ahnden zu können

 

  • 19           Jagdscheinerteilung/-versagung

fordern wir weiterhin eine explizite Nichterteilung von Jagdscheinen für Jugendliche

 

  • 20           Ausbildung Prüfung Weiterbildung

fordern wir dezidiert eine Ausbildungsverpflichtung die neueste Erkenntnisse der Wildbiologie vermittelt sowie auch die gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich Tier- Natur- und Artenschutz mit einbezieht > diese Lehrpläne auch dann kontrolliert werden.

 

Zur „Schießfertigkeit“ folgendes: Eine jährliche Prüfung ist angebracht – eine „Altersbegrenzung“ wäre dem „Schutz von Tieren“ vor zusätzlichem Leid > förderlich.

 

 

  • 26           Wildfolge

hier sollte definitiv eine Verpflichtung! der „Wildfolge“ festgelegt werden

 

 

  • 27           Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes

Ein positiver Ansatz –

hier sollte allerdings die Möglichkeit für den/die Auffindenden bestehen, nach Urteilslage > unmittelbar tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – je nach Verletzungsgrad ist dieser Weg für die verletzen Tiere dringlicher und gegebener.

Sichergestellt sollte sein, dass auf den Finder keine Kosten zukommen sowie sämtliche Tierärzte des Saarlandes dazu bereit sind und der Bevölkerung sowie auch den Polizeidienststellen diese Alternative bekannt gemacht wird.

 

 

  • 28           Jagdeinrichtungen

Wir fordern zusätzlich ein def. Verbot von fahrbaren Hochsitzen

 

 

  • 29           Fütterung von Schalenwild

Wie fordern ein generelles Verbot der Kirrungen – keine Rechtsverordnung zu evtl. Ausnahmen

 

 

  • 33           Jagd in Schutzgebieten

Wir fordern weiterhin – keine Jagd in „Schutzgebieten“ … es sollte und muss Gebiete geben, in der nicht nur „artenschutzrechtliche“ Belange in Betracht gezogen werden und Vorrang haben – sondern auch und gerade tierschutzrelevante Gründe maßgeblich sind.

 

 

  • 34           Aussetzen von Wild

Das Aussetzen von Wild ist aus jeglichen Gesichtspunkten zu verbieten

 

 

  • 36           Sachliche Verbote

Die Jagd mit Bleischrot ist generell zu verbieten

Der Absatz 5b .. erlaubt in der Interpretation weiterhin eine Ausbildung“ an Tieren mit entsprechender Qual .. dies ist dringenst zu verhindern und abzustellen.

 

Der Absatz in 13 der Ausnahmen für Behinderte zulässt – ist zu streichen . Es ist dafür zu sorgen, dass bei Erteilung eines Jagscheines gewährleistet wird, dass Behinderte jeweils in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten ohne körperliche Einschränkungen die Jagd „ausüben“ - um letztendlich zusätzliches „unnötiges“ Leid für Mitlebewesen zu verhindern.

 

In Absatz 14 ist das sog. „Buschieren und Brackieren“ einzufügen

 

Zu Punkt 17 bedarf es einer genaueren Definition der Formulierung: ..“die Jagdausübung vorsätzlich zu stören“

 

Punkt 2 ist zu streichen > Es ist nicht nachzuvollziehen, dass z. B. „Landeskultur“ sachlichen Verboten vorangestellt wird.

 

 

  • 37           Fangjagd

Der „Fallenjagd“ wird hier weiterhin „Tür und Tor“ geöffnet. Die Kriterien einer zukünftigen Rechtsverordnung werden hier nicht erkenntlich und somit nicht kritisier-kontrollierbar. Außer dem Einfangen von Hunden aus „Jagdschutzgründen“ , lehnen wir diesen Paragraphen ebenso ab.

 

  • 41           Jagd und Schonzeiten ..

Keine Ausnahmen für Lebendfänge ! >

Ins besonders ist Punkt 7 zu streichen, der das „Aushorsten“ von Habichten gestatten kann – siehe auch unsere Aussage zur „Falknerei“.

 

 

  • 43         Jagschutz und Hunde

Eine Sonderstellung von Jagdhunden ist nicht nachzuvollziehen, da aufgrund ihrer Ausbildung /Veranlagung besondere Gefahr für „Wild“ einhergeht und definitiv kein Unterschied letztendlich besteht welcher Art nun der Hund ist, der Wild „beunruhigt“ resp. „wildert“. Davon auszugehen, dass sich Jagdhunde in der freien Natur immer in der Einwirkungsmöglichkeit des Besitzers befinden, halten wir für nicht akzeptabel.

 

 

  • 57           Verbot der Jagdausübung

Wiederholte und grobe Verstöße gegen „jagdrechtliche Bestimmungen“ müssen jeweils zum lebenslänglichen Entzug der „Jagderlaubnis“ führen.

 

 

Schlussendlich – die dringende Bitte auch an die Verantwortlichen des Umweltministeriums, alles daran zu setzen um zukünftig zu unterbinden, dass durch die Jägerschaft an saarländischen Kindergärten und Schulen Unterricht jedweder Art und Ansatz gegeben werden darf.

Eine gleichlautende Bitte/Forderung geht an das Kultusministerium, saarländische Schulen sowie die Landtagsparteien.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rolf Borkenhagen

(Vorsitzender)