Unsere Orga wurde gebeten, in die saarländische §15-"Tierschutzkommision", die die Versuchsanträge zu bewerten hat, Mitglieder nachzubenennen.
Unsere Antwort:
Frau x
Ministerium für Umwelt und Verbraucher
Referat D/3 Arten-, Biotop- und Tierschutz, Fischerei
Ihr Schreiben vom 8. April 2014 Nachbenennung von Mitgliedern für die Tierschutzkommission des Saarlandes
Sehr geehrte Frau x,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie uns bitten, Mitglieder in die "§ 15-Kommission" nach zu benennen. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass unsere Organisation jedwede "Tiernutzung" strikt ablehnt somit auch Tierversuche - nicht nur aus methodischen, sondern gerade aus ethischen Motiven - selbst wenn in den milliarden vergeblichen Ansätzen auch nur ein relevanter direkt, übertragbarer Erkenntnisgewinn zu verzeichnen / anzunehmen wäre. Unsere ersten Beurteilungen schon weit vor der Installierung dieses Paragraphen - hat sich durch jahrelange Beobachtung absolut bestätigt - der Tierversuchslobby diente und dient dieser § 15 seit Anbeginn als Schutzbehauptung und Legitimation für ein *rücksichtsloses Ausbeutungssystem , das wir nicht unterstützen können und wollen. Die bisherige Genehmigungspraxis von Tierversuchen ist eine Farce, da ja schon allein aufgrund des Minderheitsverhältnisses von "tierschutzambitionierten Personen" in diesen Kommissionen es fast nie zu einer Ablehnung eines Antrags kam, auch bei realitätsfernsten Versuchsvorhaben. Selbst wenn eine "Kommision" überwiegend gegen einen Versuch votieren würde - kann ja bekannterweise die zuständige Behörde dennoch zustimmen. *Desweiteren und gravierend beweist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter dem insofern berüchtigten Richter Kley - der ja das Staatsziel "Tierschutz" - als kleines Teilchen bezeichnet - die bleibende - manifestierte Unernsthaftigkeit unseres Staates "Mitlebewesen" zu schützen - in dem er nach Entscheidungen einer Behörde gegen die sog. Kreiterversuche - die Forschungsfreiheit dem Staatsziel Tierschutz rigoros - rücksichtslos und lobbyorientiert voranstellte – vor allen Dingen voranstellen konnte! Auch insofern ist die eh schon unethische "Lobbyschwere" der Forschung/ nutzerorientierter Interessensverbände auch zukünftig mehr als gegeben. Solange jeweils die Gefahr besteht, dass Ablehnungen der Kommission resp. der Behörde von Anträgen, zukünftig vom Bundesverwaltungsgericht unter Voranstellung einer höheren Gewichtung der Forschungsfreiheit "kassiert" werden - sehe ich noch weniger Berechtigung in der Existenz einer solchen Kommission als eh vorher schon. Hier gilt es auch für die Landesbehörden der Bundesländer politisch u. a. in Sachen Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung etc. auf Bundesebene glaubwürdig tätig zu werden Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir in einen solchen "Schein"Tierschutz" niemanden nominieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Borkenhagen