Besucherzaehler

Besucherzaehler

Tierethik - Der Comic zur Debatte

Einen ganz herzlichen Dank an das Veganbrunchteam Saarlouis für die großzügige Spende von 250,oo € für unseren Lebenshof!

Paula ist wieder da!

Paula, die kleine Großstadttaube

der beliebte Comic "zum Nachdenken" für groß und klein (in 4 Farben)

Skript zum Vortrag

 

„Geschlechterbedingte Ungleichheit und der Versuch, fair miteinander umzugehen“

 

der am 13.03.2016 beim Veganbrunch Saarbrücken gehalten wurde

Hunde wohnungsloser Menschen

wenn der Hund der einzig verlässliche Partner ist

 

Total Liberation Interview 3

– TVG Saar e.V.


Unterstützung und Solidarität für die mutigen Besetzer*innen des Hambacher Forsts

03. Mai 2015 Hambacher Forst
03. Mai 2015 Hambacher Forst

Provokation und übelster "roll back" im saarl. "Tierschutz"

Protestaufruf vor Zoo Neunkirchen 18. Juni 2015

 

nazis und Tierrechte

Transkript des Referats von Colin Goldner
Transkript des Referats von Colin Goldner
Nazis und Tierrechte Broschüre.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.3 MB
36-seitige Broschüre zum Referat
36-seitige Broschüre zum Referat

 

Buchtipp:

Deutsche Erstausgabe 2014
Deutsche Erstausgabe 2014

in eigener Sache

 

Strafanzeige durch "Tierschützer"

 

Sämtliche Vorwürfe gegen Tierversuchsgegner waren frei erfunden

 

 

 

 

Flyer

 

Aktuelle Tierschutzskandale im Saarland

 

Um es ganz deutlich zu sagen: der eigentliche Skandal der Tiernutzung ist die Tiernutzung selbst. Dennoch sollte niemand wegsehen wenn selbst die minimalen Richtlinien nicht befolgt werden sondern dagegen vorgehen. 

 

Wie schnell ist nichts passiert! Ignoranz der zuständigen Behörde bei Anzeigen von schlechter Tierhaltung. §16a, der die Behörde zur Einhaltung der Tierschutzrechte verpflichtet, wird ignoriert.

 

Auf diesen Seiten werden wir alle uns bekannt gewordenen skandalösen Tierschutzfälle im Saarland dokumentieren.

 

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns bisher wertvolle Hinweise gegeben haben. 

 

 

 

Was tun bei Tierquälerei?

 

  1. Dokumentieren Sie jeden Missstand fotografisch oder per Video (Handy Qualität ist ausreichend)
  2. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf. Was wurde wo beobachtet und wann, gibt es Zeugen. Je mehr Infos Sie haben umso besser.
  3. Erstatten Sie beim zuständigen Veterinäramt und gleichzeitig bei der Staatsanwaltschaft Anzeige. Fügen Sie die erstellten Bild-/Videobeweise und Zeugenangaben bei. (Liste der Ämter, weiter unten)
  4. Falls das zuständige Veterinäramt nicht handelt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
  5. Bei akuter Notlage sowie an Sonn- und Feiertagen desweiteren nach Ende der üblichen Bürozeiten der Ämter bitte die Polizei benachrichtigen und bei Aufnahme des Sachverhaltes die Namen der Polizeibeamten notieren

 

zuständige Veterinärämter

 

 

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Untätigkeit von Behörden...

 

...bei Straftaten weisen wir darauf hin , dass eine Behörde sich damit u.U. selbst strafbar machen kann, und zwar wegen der gleichen Tat. Unser Strafrecht kennt neben strafbarem aktivem Tun auch die Strafbarkeit von Unterlassen. Wenn eine Behörde beispielsweise strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weiterhin zulässt, weil sie nicht dagegen vorgeht, obwohl sie es muss, dann wird sie selbst zum Täter.

 

Ein angemessenes Mittel gegen entsprechende Missstände vorzugehen ist (neben der Anzeige gegen den eigentlichen Täter, die in der Regel dann auch schon vorliegen muss) eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Behörde bzw. gegen den Behördenleiter.

 

Formulierungsvorschlag:

„Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen den Leiter der Behörde XY sowie alle weiteren in Betracht kommenden Mitarbeiter wegen Verdachts des Verstoßes gegen §…. Tierschutzgesetz etc. durch Unterlassen.“

 

Bei Polizeibehörden steht daneben in der Regel auch der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt mit im Raum, der ggf. zusätzlich anzuzeigen wäre.

 

Entsprechende Anzeigen dürfen allerdings nicht leichtfertig erstattet werden sondern müssen tatsächlich begründet und nachweisbar sein. Bei Missbrauch steht der Straftatbestand der falschen Verdächtigung durch den Anzeigenerstatter im Raum. Nicht selten reagieren Behörden mit entsprechenden Gegenanzeigen, weshalb es wichtig ist, dass die Anzeige begründet und nachweisbar ist.

 

Als Literatur empfehlen wir einen Vortrag von Rechtsanwalt Rolf Kemper anläßlich einer Fortbildung sowie das Gutachten selbst:

Rolf Kemper Garantenstellung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 219.6 KB

 

 

 

Die besondere Bedeutung des §16a TierSchG für die Garantenstellung  der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte:

 

Besondere Bedeutung des 16a TierSchG.29.
Adobe Acrobat Dokument 79.8 KB