Um es ganz deutlich zu sagen: der eigentliche Skandal der Tiernutzung ist die Tiernutzung selbst. Dennoch sollte niemand wegsehen wenn selbst die minimalen Richtlinien nicht befolgt werden sondern dagegen vorgehen.
Wie schnell ist nichts passiert! Ignoranz der zuständigen Behörde bei Anzeigen von schlechter Tierhaltung. §16a, der die Behörde zur Einhaltung der Tierschutzrechte verpflichtet, wird ignoriert.
Auf diesen Seiten werden wir alle uns bekannt gewordenen skandalösen Tierschutzfälle im Saarland dokumentieren.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns bisher wertvolle Hinweise gegeben haben.
Was tun bei Tierquälerei?
Hinsichtlich der Untätigkeit von
Behörden...
...bei Straftaten weisen wir darauf hin , dass eine Behörde sich damit u.U. selbst strafbar machen kann, und zwar wegen der gleichen Tat. Unser Strafrecht kennt neben strafbarem aktivem Tun auch die Strafbarkeit von Unterlassen. Wenn eine Behörde beispielsweise strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz weiterhin zulässt, weil sie nicht dagegen vorgeht, obwohl sie es muss, dann wird sie selbst zum Täter.
Ein angemessenes Mittel gegen entsprechende Missstände vorzugehen ist (neben der Anzeige gegen den eigentlichen Täter, die in der Regel dann auch schon vorliegen muss) eine Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der Behörde bzw. gegen den Behördenleiter.
Formulierungsvorschlag:
„Hiermit erstatten wir Strafanzeige und stellen Strafantrag gegen den Leiter der Behörde XY sowie alle weiteren in Betracht kommenden Mitarbeiter wegen Verdachts des Verstoßes gegen §…. Tierschutzgesetz etc. durch Unterlassen.“
Bei Polizeibehörden steht daneben in der Regel auch der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt mit im Raum, der ggf. zusätzlich anzuzeigen wäre.
Entsprechende Anzeigen dürfen allerdings nicht leichtfertig erstattet werden sondern müssen tatsächlich begründet und nachweisbar sein. Bei Missbrauch steht der Straftatbestand der falschen Verdächtigung durch den Anzeigenerstatter im Raum. Nicht selten reagieren Behörden mit entsprechenden Gegenanzeigen, weshalb es wichtig ist, dass die Anzeige begründet und nachweisbar ist.
Als Literatur empfehlen wir einen Vortrag von Rechtsanwalt Rolf Kemper anläßlich einer Fortbildung sowie das Gutachten selbst:
Die besondere Bedeutung des §16a TierSchG für die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte: