Diese "Kaninchenhaltung" wurde seitens der zuständigen Veterinärbehörde als "ok" befunden [deutlich verschimmelter Kot, grünes, gelartiges, mit Urin verseuchtes Wasser etc.]
Die Bürgerin - die sich als Zeugin zur Verfügung stellte - wurde von den Haltern wegen Hausfriedensbruch angezeigt, obwohl die Kaninchenställe auf einem freizugängigen Grundstück liegen.